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Güter – für Dritte – Prüfung zur Erlangung der Bescheinigung über die berufliche Eignung
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Wie man die Bescheinigung über die berufliche Eignung erlangt, die für die Leitung eines Güterkraftverkehrsunternehmens im Auftrag Dritter erforderlich ist.
Um Güterkraftverkehrsunternehmen im Auftrag Dritter leiten zu können, muss mandie Bescheinigung über die fachliche Eignung erwerben, die sowohl im Inland als auch international gültig ist.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sind:
Volljährigkeit;
im Gebiet der Region Trentino-Südtirol ansässig sein (mit gemeldetem Wohnsitz oder Eintragung im Melderegister für im Ausland lebende Italiener oder gewöhnlichem Aufenthalt);
nicht gerichtlich entmündigt oder geschäftsunfähig sein;
über eine Grundausbildung zu verfügen, d. h.: - ein Abschluss der Sekundarstufe II (d. h. entweder ein beliebiger fünfjähriger Abschluss oder ein dreijähriges Zeugnis, sofern dieses von staatlichen, gesetzlich anerkannten oder gleichgestellten Berufsschulen ausgestellt wurde);
oder, alternativ zu dem oben genannten Punkt: - die Schulpflicht erfüllt und einen vom Verkehrsministerium zugelassenen Prüfungsvorbereitungskurs besucht haben.
Seit dem 4. Juni 2012 ist es nicht mehr möglich, eine Prüfung abzulegen, die sich ausschließlich auf den nationalen Verkehr beschränkt.
Das Zertifikat wird durch das Bestehen einer Prüfung bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Kraftfahrzeugbehörde erworben und umfasst zwei schriftliche Prüfungen:
sechzig Multiple-Choice-Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten (Prüfungsdauer zwei Stunden);
eine Aufgabe zu einem Fallbeispiel (Prüfungsdauer zwei Stunden).
Um die Prüfung zu bestehen, muss der Kandidat eine Mindestpunktzahl erreichen:
für den Multiple-Choice-Test 30 Punkte (max. 60);
für die Fallstudie 16 Punkte (max. 40);
sowie eine Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Punkte beider Prüfungsteile ergibt und nicht unter 60 Punkten (max. 100) liegen darf.
Als durchgefallen gilt der Kandidat, der in den beiden Prüfungen eine Gesamtpunktzahl von weniger als 60 erreicht oder auch nur eine der beiden schriftlichen Prüfungen nicht besteht, d. h. im Multiple-Choice-Test weniger als 30 Punkte oder in der praktischen Fallstudie weniger als 16 Punkte erzielt.
Wer bereits im Besitz einer nach den bisherigen Vorschriften ausgestellten Bescheinigung über die berufliche Eignung ausschließlich für den innerstaatlichen Verkehr ist, kann eine Ergänzungsprüfung zur Erweiterung auf den internationalen Verkehr ablegen, um eine vollständige Bescheinigung zu erhalten. Die Ergänzungsprüfung findet nach denselben Modalitäten wie die vollständige Prüfung statt: 60 Multiple-Choice-Fragen und die Bearbeitung eines Fallbeispiels; die Bewertung erfolgt auf die gleiche Weise. Der Prüfungsstoff beschränkt sich jedoch ausschließlich auf Multiple-Choice-Fragen und Fallbeispiele, die sich auf den internationalen Verkehr beziehen.
Die Prüfungsfragen werden vom Ministerium für nachhaltige Mobilität und Verkehr erstellt. In den Buchhandlungen sind Lehrbücher zur Prüfungsvorbereitung erhältlich.
Die Durchführung der Prüfungen
Die Kraftfahrzeugbehörde von Trient organisiert die Prüfungen zur beruflichen Eignung für den Güterkraftverkehr mit mindestens drei Prüfungsterminen pro Jahr, wie aus dem auf dieser Website veröffentlichten Kalender hervorgeht. Die Prüfung findet am Sitz der Kraftfahrzeugbehörde in Trient in der Lung’Adige San Nicolò Nr. 14 statt. Personen, die die Prüfung bestanden haben, wird nach Entrichtung einer Stempelmarke in Höhe von 16 Euro die Bescheinigung über die berufliche Eignung für den nationalen und internationalen Straßengüterverkehr ausgestellt. Kandidaten, die die Prüfung nicht bestehen, können diese erst wiederholen, nachdem mindestens drei Monate seit dem Datum der nicht bestandenen Prüfung vergangen sind.
Die Vorbereitungskurse für die Prüfung
Die Vorbereitungskurse für die Prüfung werden von beim Verkehrsministerium akkreditierten Bildungseinrichtungen durchgeführt. Die Ausbildungskurse haben eine Mindestdauer von 150 Stunden, von denen mindestens 30 Stunden Themen mit internationalem Bezug betreffen.
Die Kursinhalte sind: Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Betriebs- und Finanzwirtschaft, Marktzugang, technische Vorschriften und Straßenverkehrssicherheit.
Im Trentino sind folgende Einrichtungen vom Verkehrsministerium für die Durchführung der Kurse akkreditiert:
Wer an der Prüfung teilnehmen möchte, muss innerhalb der festgelegten Frist einen Antrag stellen, indem er das Formular online über die „Stanza del Cittadino“ (Bürgerportal) ausfüllt und absendet, das über den unten angegebenen Link erreichbar ist, nachdem er sich zuvor über SPID (Öffentliches System für digitale Identität), CIE (elektronischer Personalausweis), CNS (nationale Dienstleistungskarte) oder CPS (provinzielle Dienstleistungskarte):
N019 – Stempelsteuer in Höhe von 16 Euro für den Antrag
T059 – Prüfung zur Erteilung beruflicher Befähigungsnachweise
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments;
Zahlungsbeleg für die über PAGOPA getätigten Zahlungen;
Teilnahmebescheinigung für den Prüfungsvorbereitungskurs im Original oder als beglaubigte Kopie (falls besucht).
Nicht-EU-Bürger können den im Ausland erworbenen Bildungsabschluss nicht selbst bescheinigen, sondern müssen Folgendes vorlegen:
eine amtliche Übersetzung des Bildungsabschlusses ins Italienische;
amtliche Beglaubigung der vorgenannten Übersetzung sowie eine Erklärung zur Anerkennung des Bildungsabschlusses, ausgestellt von der italienischen Konsularbehörde des Landes, in dem der Bildungsabschluss erworben wurde.