Güter - C/Dritte - Zulassung mit 1,5-Tonnen-Beschränkung

  • Aktiv

So melden Sie sich als gewerblicher Güterkraftverkehrsunternehmer mit Fahrzeugen bis zu 1,5 Tonnen an.

Beschreibung

Die Ausübung des Güterkraftverkehrs mit Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 1,5 Tonnen, auch wenn diese Masse durch die Kombination mit einem technisch ziehbaren Anhänger überschritten wird, unterliegt der Eintragung in das Register der Güterkraftverkehrsunternehmen für Dritte, wobei lediglich die Zuverlässigkeit nachgewiesen werden muss.
Diese Unternehmen müssen nicht auf den Markt gehen, da die Zulassung von Fahrzeugen für den Güterkraftverkehr kostenlos ist. Nach der Eintragung in das Register muss das Unternehmen jedoch mindestens ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug für Dritte zulassen und in das Unternehmensregister der Handelskammer für die Ausübung von Güterkraftverkehrstätigkeiten für Dritte eintragen lassen. Die Berechtigung zur Ausübung des Güterkraftverkehrs wird in der Zulassungsbescheinigung des zur Berufsausübung verwendeten Fahrzeugs bescheinigt, in der die Verwendung für Dritte angegeben sein muss.

So geht es

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • das "Formular 7129 - Antrag auf Eintragung in das 1,5-Tonnen-Register" ausfüllen;
  • Anlage 1 Erklärung anstelle der erforderlichen Bescheinigung und eidesstattlichen Erklärung, unterzeichnet vom Eigentümer, dem Familienmitarbeiter, allen unbeschränkt haftenden Gesellschaftern von SNCs, SASs und allen Geschäftsführern von SpAs, Srls, Genossenschaften usw.);
  • Ausweisdokument.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

C.c.p 8003 zahlbar an "Agenzia delle Entrate - Centro operativo Pescara - Tasse di concessioni governative".
168,00 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:41

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren