Niederlassung und Genehmigung zur Gründung von Kreditinstituten und Gesellschaften sowie Genehmigung zur Aufnahme der Tätigkeit.
An wen es sich richtet
Direktoren von neu gegründeten Banken mit regionalem Charakter oder von bestehenden Unternehmen mit Sitz in der Provinz Trient. Alle Banken, die die Anforderungen von Artikel 2 des Präsidialdekrets Nr. 234 vom 26. März 1977 erfüllen, gelten als Regionalbanken.
So geht es
Nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags und vor der Eintragung in das Handelsregister stellen die Geschäftsführer bei der Provinz einen Antrag auf Genehmigung zur Ausübung der Bankgeschäfte bzw. zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Genehmigung wird von der Provinz durch eine Maßnahme (Beschluss des Provinzialrats oder Feststellung des Dienststellenleiters) auf der Grundlage einer verbindlichen Stellungnahme der Bank von Italien erteilt.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Antrag auf Bankzulassung.
Zeiten und Fristen
60 Tage
Maximale Wartezeit in Tagen
ab dem Tag, der auf den Tag der Einreichung des Antrags folgt
Die Autonome Provinz Trient erteilt auf der Grundlage einer verbindlichen Stellungnahme der Bank von Italien eine Sondergenehmigung.
Kosten
KOSTENLOS
Dokumente
Referenzgesetzgebung
Norme di attuazione dello statuto speciale della regione Trentino-Alto Adige in materia di ordinamento delle aziende di credito a carattere regionale.