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Gleichwertiger Abschluss "Erzieher/in in Kindertagesstätten und ergänzenden Diensten

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Anerkennung von Qualifikationen, die der Qualifikation von Erziehern in Kinderkrippen und ergänzenden Diensten gleichwertig sind und in Nachdiplomkursen außerhalb der Provinz erworben wurden, bis zum 31.08.2015

Beschreibung

Die Dienststelle prüft für den Zugang zum Beruf des Erziehers in den Kleinkinderbetreuungseinrichtungen und ergänzenden Diensten im Trentino die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation der Bewerber in ähnlichen Berufen. Die Bewerbung kann direkt von der interessierten Person oder im Rahmen eines Auswahlverfahrens eingereicht werden.

Beschränkungen

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, sofern der Abschluss bis zum 31.08.2015 erworben wurde.

An wen es sich richtet

Bürger, die im Besitz eines fünfjährigen Sekundarschulabschlusses im Bereich der sozialpädagogischen Betreuung sind (insbesondere: Abschluss des sozialpsycho-pädagogischen Gymnasiums oder eines gleichwertigen Abschlusses, Abschluss eines Sozialdiensttechnikers, eines Assistenten für Kindergemeinschaften, eines Gemeindeleiters, eines Abschlusses des Gymnasiums für Sozialwissenschaften oder des Gymnasiums für Sozial- und Kommunikationswissenschaften) sowie einer Bescheinigung, die im Anschluss an eine Berufsausbildung in Berufen ausgestellt wurde, die dem des Erziehers in Kinderkrippen und ergänzenden Diensten ähnlich sind.

Der Antrag kann von angehenden Erzieherinnen und Erziehern gestellt werden, die über eine außerhalb der Provinz erworbene Qualifikation in ähnlichen Berufen verfügen.

So geht es

Der Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit wird bei der zuständigen Kinderbehörde eingereicht, die ihn anhand der inAnlage A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1434 vom 17.06.2010 beschriebenen Kriterien bewertet. Der Antrag kann von der betroffenen Person oder von der Gemeinde gestellt werden, die den Antrag im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens stellt.

Der Antrag kann zur Ausstellung einer Gleichwertigkeitserklärung führen, mit der die betreffende Person Zugang zum Beruf der Kindergärtnerin im Trentino erlangen kann. Erforderlichenfalls kann die Provinzverwaltung die Frist aussetzen, um zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Der Antrag kann mit einer Nichtgleichwertigkeitserklärung abgeschlossen werden, weil nicht alle Anerkennungskriterien gleichzeitig erfüllt sind.

Der Antrag kann nicht durch eine stillschweigende Zusage abgeschlossen werden.

Besondere Fälle

Der Antrag kann auch von einer Gemeinde im Rahmen eines Auswahl- oder Wettbewerbsverfahrens eingereicht werden. Die Fristen bleiben dieselben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag ist eine Kopie der Unterlagen beizufügen, die von dem Berufsverband/der Einrichtung ausgestellt wurden, bei dem/der die Qualifikation erworben wurde, und aus denen hervorgeht, welche Fächer im Programm der absolvierten Berufsausbildung vorgesehen sind, wie viele Stunden sie umfassen und ob zusätzlich zum theoretischen Unterricht ein Praktikum im Bereich der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren absolviert wurde und wie lange dieses gedauert hat.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 30-Tage-Frist beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags

Kosten

Stempel

16,00 Euro

Stempel falls fällig (nicht fällig bei Antragstellung durch eine Gemeinde)

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