Beschreibung
Personen, die an einer Invaliditätskrankheit leiden und von der zuständigen Gesundheitsbehörde als Zivilinvalide, Zivilblinde oder Gehörlose anerkannt sind, haben Anspruch auf wirtschaftliche Leistungen in Form von Renten und Beihilfen.
Der Zugang zu den wirtschaftlichen Leistungen erfolgt in zwei Phasen, die sich zum einen auf die gesundheitliche Bewertung der invalidisierenden Krankheit und zum anderen auf die Überprüfung der sozioökonomischen Voraussetzungen beziehen.
Für die Beurteilung des Zustands der Invalidität, Blindheit oder Taubheit ist die Operative Einheit für Rechtsmedizin der Provinzagentur für Gesundheitsdienste von Trient zuständig. Das Ergebnis des Gesundheitsgutachtens wird der betroffenen Person und der Provinzagentur für ergänzende Hilfe und Sozialhilfe (Apapi) zur Überprüfung der sozioökonomischen Voraussetzungen übermittelt.
Um wirtschaftliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Betroffene einen Antrag bei der Provinzialagentur für Hilfe und ergänzende Sozialhilfe stellen, die nach Prüfung der restlichen Voraussetzungen die Leistung gewährt und auszahlt.
Die wirtschaftlichen Leistungen für Zivilinvaliden werden in Renten und Beihilfen unterteilt; für die Renten gelten Einkommensgrenzen (es wird auf das persönliche Einkommen verwiesen, das dem Irpef unterliegt). Die Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gezahlt.
Die Höhe der Renten und Zulagen hängt von der Art der Behinderung, dem Alter und dem anerkannten Prozentsatz der Behinderung ab.
Die Tabelle unter dem folgenden Link zeigt die Höhe der Renten und Zulagen für die Jahre 2024 und 2025.
Die Leistungen werden in 13 monatlichen Raten gezahlt, beginnend mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Einreichung des Antrags auf Gesundheitsprüfung folgt.
Im Falle des Todes des Leistungsempfängers haben die rechtmäßigen Erben Anspruch auf die zum Zeitpunkt des Todes aufgelaufenen Beträge, auch wenn der Tod vor der Durchführung der Gesundheitsprüfung oder nach der Gesundheitsprüfung, aber vor der Annahme der Bewilligungsmaßnahme durch Apapi eingetreten ist.