Die erste Abrechnung erfolgt nach der Meldung durch die APSS.
Die Azienda Provinciale per i Serivizi Sanitari di Trento übernimmt auch die Dossiers von Personen, die bereits Anspruch auf Entschädigung haben und ihren Wohnsitz in die Provinz Trient verlegen. Nach den erforderlichen Überprüfungen ermächtigt die APSS die APAPI zur Zahlung des geschuldeten Betrags ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Wohnsitz in die Provinz verlegt wird.
Die APAPI sendet ein Einschreiben an die Wohnanschrift des Begünstigten, in dem die Entscheidung des Direktors mitgeteilt wird, mit der die Zahlung der geschuldeten Entschädigung erstmals aktiviert wird.
Eine Kopie der Entscheidung des Direktors der APAPI ist dem Benachrichtigungsschreiben beigefügt.
Anschließend unterrichtet die APAPI die Apss von Trient und die Abteilung für Gesundheits- und Sozialpolitik der Autonomen Provinz Trient über die Übernahme der Verantwortung.
Die APAPI meldet dem vom INPS verwalteten Zentralen Rentenregister vierteljährlich alle Daten des Dossiers und die geleisteten regelmäßigen Zahlungen.
Zu den Terminen der Ministerien wird die Einheitsbescheinigung für die steuerfreien Behandlungen erstellt, die im Kalenderjahr vor dem Jahr der Ausstellung gezahlt wurden.
Die gezahlten Beträge werden jährlich auf der Grundlage der auf nationaler Ebene gültigen ministeriellen Tabellen aktualisiert, nachdem sie von APSS Trento mitgeteilt wurden.