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Gesetz Nr. 210 vom 25. Februar 1992 - Entschädigung für irreversible Gesundheitsschäden.

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Finanzielle Entschädigung für Personen, die infolge von Zwangsimpfungen, Hepatitis nach Transfusionen und HIV-Infektionen schwer geschädigt wurden, sowie für medizinisches Personal, das sich im Dienst infiziert hat.

An wen es sich richtet

Die Provinzagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt (APAPI) ist für die Abwicklung der im Gesetz 210/92 vorgesehenen Entschädigung zuständig.

Das Gesundheitsamt der Provinz Trient (APSS), das den Kausalzusammenhang zwischen der erbrachten medizinischen Behandlung und dem irreversiblen Schaden des Antragstellers feststellt, leitet den Antrag auf Auszahlung automatisch an die APAPI weiter und übermittelt dabei alle für die Auszahlung der geschuldeten Entschädigung erforderlichen Angaben zur Person und Bankverbindung des Begünstigten.

So geht es

Personen mit Wohnsitz in der Provinz Trient können einen Antrag auf Aktivierung des Verfahrens zur Gesundheitsprüfung auf normalem Papier beim Amt für hohe Spezialisierung des territorialen Verwaltungsdienstes der Provinzagentur für Gesundheitsdienste von Trient einreichen (Kontakt: Tel. 0461/902267 - 902797 - 902364 Mail: ufficioaltaspecializzazione@apss.tn.it -distretto.centronord@pec.apss.tn.it - apss@pec.apss.tn.it).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Leistungsempfänger muss der APAPI keine Unterlagen für die erste Zahlungsphase vorlegen, da diese von Amts wegen aktiviert wird.

Sollte es notwendig sein, die persönlichen Daten und die Bankverbindung zu aktualisieren, muss sich der Antragsteller an das Büro der Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Sozialhilfe in der Via Zambra 42 - Top Center 5.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die erste Abrechnung erfolgt nach der Meldung durch die APSS.

Die Azienda Provinciale per i Serivizi Sanitari di Trento übernimmt auch die Dossiers von Personen, die bereits Anspruch auf Entschädigung haben und ihren Wohnsitz in die Provinz Trient verlegen. Nach den erforderlichen Überprüfungen ermächtigt die APSS die APAPI zur Zahlung des geschuldeten Betrags ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Wohnsitz in die Provinz verlegt wird.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach der Benachrichtigung durch APSS Trento.

Die APAPI sendet ein Einschreiben an die Wohnanschrift des Begünstigten, in dem die Entscheidung des Direktors mitgeteilt wird, mit der die Zahlung der geschuldeten Entschädigung erstmals aktiviert wird.

Eine Kopie der Entscheidung des Direktors der APAPI ist dem Benachrichtigungsschreiben beigefügt.

Anschließend unterrichtet die APAPI die Apss von Trient und die Abteilung für Gesundheits- und Sozialpolitik der Autonomen Provinz Trient über die Übernahme der Verantwortung.

Die APAPI meldet dem vom INPS verwalteten Zentralen Rentenregister vierteljährlich alle Daten des Dossiers und die geleisteten regelmäßigen Zahlungen.

Zu den Terminen der Ministerien wird die Einheitsbescheinigung für die steuerfreien Behandlungen erstellt, die im Kalenderjahr vor dem Jahr der Ausstellung gezahlt wurden.

Die gezahlten Beträge werden jährlich auf der Grundlage der auf nationaler Ebene gültigen ministeriellen Tabellen aktualisiert, nachdem sie von APSS Trento mitgeteilt wurden.

Kosten

KOSTENLOS

keine Kosten für den Empfänger

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Indennizzo a favore dei soggetti danneggiati da complicanze di tipo irreversibile a causa di vaccinazioni obbligatorie, trasfusioni e somministrazione di emoderivati.

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Conferimento di funzioni e compiti amministrativi dello Stato alle regioni ed agli enti locali, in attuazione del capo I della legge 15 marzo 1997, n. 59

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Norme di attuazione dello Statuto speciale della regione Trentino-Alto Adige in materia di controlli igienico-sanitari sulle merci all'importazione ed assistenza sanitaria negli istituti penitenziari.

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Disposizioni per la formazione del bilancio annuale 2008 e pluriennale 2008-2010 della Provincia autonoma di Trento (legge finanziaria 2008)

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Kontakt

APAPI - Settore pensione regionale di vecchiaia e liquidazione rette mantenimento minori in affido extra parentale.

PEC:
apapi.pensionecasalinghe@pec.provincia.tn.it

Telefono dalle 9.00 alle 12.00 - Annalisa Caldonazzi - Funzionario amministrativo e organizzativo:
0461 - 493255

Telefono dalle 9.00 alle 12.00 - Irene Rizzi - assistente :
0461 - 493256

email:
annalisa.caldonazzi@provincia.tn.it

email:
irene.rizzi@provincia.tn.it

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 02.04.2026 12:19

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