Beschreibung
Es handelt sich um ein Dokument, mit dem die Arbeitgeber im Januar eines jeden Jahres gemäß den einschlägigen Vorschriften (Artikel 9, c. 6 des Gesetzes 68/1999) eine Momentaufnahme der Personalsituation zum 31. Dezember des Vorjahres erstellen.
Beschränkungen
Sanktionen
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Übermittlung des Prospekts beträgt die Sanktion 702,43 € + 34,02 € für jeden weiteren Tag der Verzögerung bei der Übermittlung des Prospekts. Die Beträge wurden durch den Erlass des Arbeitsministers Nr. 194 vom 30.09.2021 geändert.
Private Arbeitgeber
Auf der Seite über die obligatorische Quote für private Arbeitgeber sind die Informationen und Verfahren zur Erfüllung der Einstellungspflicht gemäß Gesetz 68/1999 zusammengefasst.
Besondere Bestimmungen, die nur für öffentliche Arbeitgeber gelten
Bei freien Stellen im Rahmen der Reservekontingente, d.h. bei Stellen, die für Menschen mit Behinderungen reserviert sind, müssen die öffentlichen Verwaltungen eine besondere Mitteilung gemäß Artikel 39-quater des Gesetzesdekrets 165/2001 übermitteln. Für die Erstellung und Online-Übermittlung ist ein vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zur Verfügung gestelltes EDV-Formular zu verwenden. Das computergestützte Verfahren ermöglicht es, anzugeben, wann und wie die in den Artikeln 3 und/oder 18 des Gesetzes 68/1999 genannten Reservekontingente gedeckt werden sollen, wobei gleichzeitig die Verpflichtung zur Benachrichtigung der territorial zuständigen Arbeitsverwaltung und der Abteilung für den öffentlichen Dienst des Präsidiums des Ministerrats erfüllt wird (gemeinsame Mitteilung vom 10. Juli 2018).
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite Öffentliche Verwaltungen: Überwachung des Gesetzes 68/1999.