Gesetz 68/1999 über Prospekte

  • Aktiv

Jährliche Erklärung der Arbeitgeber über die Beschäftigungssituation im Hinblick auf die Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und geschützten Personengruppen sowie über die verfügbaren Stellen, wie im Gesetz 68/1999 vorgesehen.

Beschreibung

Es handelt sich um ein Dokument, mit dem die Arbeitgeber im Januar eines jeden Jahres gemäß den einschlägigen Vorschriften (Artikel 9, c. 6 des Gesetzes 68/1999) eine Momentaufnahme der Personalsituation zum 31. Dezember des Vorjahres erstellen.

Beschränkungen

Sanktionen

Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Übermittlung des Prospekts beträgt die Sanktion 702,43 € + 34,02 € für jeden weiteren Tag der Verzögerung bei der Übermittlung des Prospekts. Die Beträge wurden durch den Erlass des Arbeitsministers Nr. 194 vom 30.09.2021 geändert.

Private Arbeitgeber

Auf der Seite über die obligatorische Quote für private Arbeitgeber sind die Informationen und Verfahren zur Erfüllung der Einstellungspflicht gemäß Gesetz 68/1999 zusammengefasst.

Besondere Bestimmungen, die nur für öffentliche Arbeitgeber gelten

Bei freien Stellen im Rahmen der Reservekontingente, d.h. bei Stellen, die für Menschen mit Behinderungen reserviert sind, müssen die öffentlichen Verwaltungen eine besondere Mitteilung gemäß Artikel 39-quater des Gesetzesdekrets 165/2001 übermitteln. Für die Erstellung und Online-Übermittlung ist ein vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zur Verfügung gestelltes EDV-Formular zu verwenden. Das computergestützte Verfahren ermöglicht es, anzugeben, wann und wie die in den Artikeln 3 und/oder 18 des Gesetzes 68/1999 genannten Reservekontingente gedeckt werden sollen, wobei gleichzeitig die Verpflichtung zur Benachrichtigung der territorial zuständigen Arbeitsverwaltung und der Abteilung für den öffentlichen Dienst des Präsidiums des Ministerrats erfüllt wird (gemeinsame Mitteilung vom 10. Juli 2018).

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite Öffentliche Verwaltungen: Überwachung des Gesetzes 68/1999.

An wen es sich richtet

Arbeitgeber, die den Verpflichtungen des Gesetzes 68/1999 unterworfen sind.

So geht es

A) Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und den Verpflichtungen des Gesetzes 68/1999 unterliegen, müssen den informativen Prospekt elektronisch an www.co.lavoro.gov.it/prospettoinformativo übermitteln , das vom Ministerium für Beschäftigung und Sozialpolitik zur Verfügung gestellt wird. Der Zugang zum Portal wird ausschließlich über SPID-Zugangsdaten (persönlich) oder einen elektronischen Personalausweis (CIE) gewährt.

Fristen

Öffentliche und private Arbeitgeber (die mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen) müssen den informativen Prospekt bis zum 31. Januar übermitteln.

Für Informationen

Für technische Informationen zum Ausfüllen des informativen Prospekts wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium:

Sollten Sie technische Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit der Akkreditierung beim Hilfssystem des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik haben, können Sie eine Kontaktanfrage über dasOnline-URP senden, mit folgenden Angaben

  • Vor- und Nachname
  • Region und/oder verwendetes Computersystem
  • Telefonnummer, die bei Bedarf kontaktiert werden kann
  • Art des Nutzers (z. B. Arbeitgeber, Berater, Personalvermittler, andere)
  • falls eine Akkreditierung erteilt wurde, einen etwaigen Antragscode und/oder den Benutzernamen

Für die Beantwortung von Zweifeln, die Auslegung von Vorschriften und die Klärung von Verfahren ist es möglich, eine Anfrage über dasOPR-Online-System zu stellen, mit folgenden Angaben

  • Vor- und Nachname
  • Region und/oder verwendetes Computersystem
  • Telefonnummer, die bei Bedarf kontaktiert werden kann
  • Art des Nutzers (z.B. Arbeitgeber, Berater, Personalvermittler, andere)

B) Arbeitgeber mit Sitz oder Produktionsstätte im Trentino können sich für weitere Informationen an das Arbeitsamt der Agenzia del Lavoro unter der Telefonnummer 0461/496106 wenden.

Zeiten und Fristen

-

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme per il diritto al lavoro dei disabili

Weiterlesen

Aggiornamento della disciplina per la gestione degli elenchi e delle graduatorie provinciali dei lavoratori disabili di cui all'art. 8 della legge 12 marzo 1999, n. 68, recante 'Norme per il diritto al lavoro dei disabili'.

Weiterlesen

Nota informativa datori di lavoro privati – Prospetto Informativo anno 2023

Weiterlesen

Nota Informativa Enti pubblici – Prospetto Informativo anno 2021

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 16.07.2025 12:17

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren