An wen es sich richtet
Empfänger von Zuschüssen gemäß dem Regionalgesetz Nr. 15 vom 28. Juli 1988, die voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, die Unterlagen für die Berichterstattung über die Initiative fristgerecht einzureichen.
Antrag auf Verlängerung der Berichterstattungsfrist für die Initiative, für die ein Zuschuss nach dem Regionalgesetz 15/1988 gewährt wurde.