Genossenschaftliche Einrichtungen: Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit - Verlängerung des Berichtszeitraums

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Antrag auf Verlängerung der Berichterstattungsfrist für die Initiative, für die ein Zuschuss nach dem Regionalgesetz 15/1988 gewährt wurde.

An wen es sich richtet

Empfänger von Zuschüssen gemäß dem Regionalgesetz Nr. 15 vom 28. Juli 1988, die voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, die Unterlagen für die Berichterstattung über die Initiative fristgerecht einzureichen.

So geht es

Die Zuschussempfänger können innerhalb von sechs Monaten nach dem für den Abschluss der Initiative vorgesehenen Termin einen begründeten Antrag auf Verlängerung um höchstens sechs Monate stellen.

Die Modalitäten für die Einreichung des Antrags sind wie folgt

  • per zertifizierter E-Mail an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse
  • per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse
  • durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Stelle.

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags. Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilt die zuständige Stelle (siehe Abschnitt Kontakt).

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

ONLUSes sind befreit

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 11:05

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