Genossenschaftliche Einrichtungen: Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit - Berichterstattung

  • Aktiv

Für die Zahlung des Beitrags vorzulegende Unterlagen.

An wen es sich richtet

Die Begünstigten des gemäß dem Regionalgesetz Nr. 15 vom 28. Juli 1988 gewährten Beitrags.

So geht es

Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der finanzierten Maßnahme muss der Begünstigte der zuständigen Struktur den vollständigen Bericht mit den Anhängen vorlegen.

Für die Einreichung des Antrags gelten folgende Modalitäten

  • per zertifizierter E-Mail an die im Antragsformular angegebene Adresse;
  • per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse;
  • durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Stelle.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- ein vom gesetzlichen Vertreter unterzeichneter Bericht mit konkreten Angaben zu den geplanten und tatsächlich durchgeführten Maßnahmen und den im Hinblick auf die gesetzten Ziele erzielten Ergebnissen (soweit zutreffend);

- im Falle von Schulungskursen die vom Leiter der Organisation unterzeichnete Liste oder Anwesenheitsliste;

- eine detaillierte Aufstellung der getätigten Ausgaben gemäß dem im Zuschussantrag vorgegebenen Format; für jeden Ausgabenposten sind eine Beschreibung des gekauften Produkts/der gekauften Dienstleistung (bzw. der durchgeführten Arbeiten im Falle von internem Personal) und die Einzelheiten der Steuerunterlagen zum Nachweis der getätigten Ausgaben (Lieferant, Rechnungsnummer und -datum/Ausgabenrechnung/Steuerbeleg/Lohnzettel und Steuerbetrag) vorzulegen. In der gleichen Erklärung sind Nachweise über erhaltene öffentliche und private Zuwendungen und sonstige Einnahmen aus der Organisation und Durchführung der Initiative vorzulegen;

- Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung, mit der der Zuschussempfänger bescheinigt

  • dass die Initiative für dieselbe Dokumentation der angegebenen Ausgaben nicht von anderen öffentlichen Beiträgen profitiert hat;
  • Angabe, ob der Zuschuss der Quellensteuer unterliegt oder nicht;

- eine Kopie der Rechnungen, Abrechnungen, Spesenabrechnungen, Steuerquittungen oder Gehaltsabrechnungen und anderer Unterlagen, die die angefallenen und im Bericht genau aufgeführten Ausgaben belegen, sowie Unterlagen über deren Bezahlung;

- Unterlagen, die die finanzielle Unterstützung durch die Provinz belegen;

- Antrag auf Gutschrift auf ein Bankkonto.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 30-Tage-Frist beginnt mit dem Eingang der Meldung.

Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle angefordert werden (siehe Abschnitt Kontakt).

Das Amt zahlt den Zuschuss nach Prüfung der Abrechnungen und Bezifferung der förderfähigen Ausgaben aus.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 11:03

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