Genossenschaften: Bescheinigung über die Eintragung

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Diejenigen, die im Provinzialregister der Genossenschaften eingetragen sind, können die entsprechende Eintragungsbescheinigung beantragen.

An wen es sich richtet

Der Dienst richtet sich an Genossenschaften, die ein entsprechendes Zertifikat benötigen.

So geht es

Das Genossenschaftsorgan muss den Antrag auf eine der folgenden Arten einreichen

  • per Einschreiben an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse
  • per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse
  • durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Geschäftsstelle

Besondere Fälle

Sozialgenossenschaften sind von der Stempelsteuer befreit.

Zeiten und Fristen

Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle angefordert werden (siehe Abschnitt Kontaktstellen).

Das Amt prüft den Antrag. Wenn er ordnungsgemäß ist, bereitet sie die Bescheinigung vor und versendet sie per Post (es sei denn, die persönliche Übergabe wird ausdrücklich gewünscht).

Kosten

Steuermarke
16 Euro

für Antrag

Steuermarke
16 Euro

für die Bescheinigung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina della vigilanza sugli enti cooperativi

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 18:12

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