Genossenschaften: Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit - Verlängerung der Erledigung

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Antrag auf Verlängerung der Frist für den Abschluss des Vorhabens, für das ein Zuschuss nach dem Regionalgesetz 15/1988 gewährt wird.

An wen es sich richtet

Empfänger von Zuschüssen nach dem Regionalgesetz Nr. 15 vom 28. Juli 1988, die voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, die Initiative fristgerecht abzuschließen.

So geht es

Die Zuschussempfänger können vor Ablauf der in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses festgelegten Frist, spätestens jedoch bis zum20. Dezember des Jahres, in dem die Initiative abgeschlossen werden soll, einen begründeten Antrag auf Verlängerung um höchstens sechs Monate stellen.

Für die Einreichung des Antrags gelten folgende Modalitäten

  • per eingeschriebener elektronischer Post an die im Antragsformular angegebene Adresse
  • per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse
  • durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Stelle

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags. Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilt die zuständige Stelle (siehe Abschnitt Kontakt).

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

ONLUSes sind befreit

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 10:59

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