Beschreibung
Genossenschaften, die keinem anerkannten repräsentativen Verband angehören, können einen Beitrag in Höhe von 50 % der für die ordentliche jährliche/zweijährliche Prüfung anfallenden Kosten beantragen.
Beschränkungen
Die Kosten, die durch den Zuschuss gedeckt werden, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits beglichen worden sein.