Beschreibung
Die technischen Fristen für Seilbahnanlagen und ihre möglichen Verlängerungen sind gemäß dem Ministerialdekret 203/2015 und dem Provinzialratsbeschluss Nr. 1470/2016 festgelegt.
Der Antrag auf Genehmigung des Projekts für die Generalüberholung oder die Weiterführung des Betriebs über die technische Lebensdauer einer bestehenden Seilbahnanlage hinaus muss bei der Dienststelle für Seilbahnanlagen und Skipisten unter Verwendung des entsprechenden Formulars und unter Beifügung der für den spezifischen Eingriff erforderlichen technischen Unterlagen eingereicht werden.
Am Ende der Arbeiten, vor der technischen und funktionellen Abnahme, legt der Bauleiter den Fertigstellungsbericht zusammen mit den Konformitätserklärungen für die durchgeführten Arbeiten und den erforderlichen Bescheinigungen vor.