Beschreibung
Das Provinzgesetz 5/1996 verbietet in den Provinzgebieten, die sich in einer Höhe von mehr als 1.600 Metern über dem Meeresspiegel befinden, und in geschützten Gebieten (z.B. Naturparks) den Start, die Landung und den Überflug in einer Höhe von weniger als 300 Metern bzw. 500 Metern über dem Boden, mit Ausnahme von streng geregelten Fällen, wie z.B. die Durchführung von Tätigkeiten im öffentlichen Interesse oder Studien, Forschungen und technisch-wissenschaftliche Dokumentationen.
Beschränkungen
Das Verfahren ist mit den Kosten für die Stempelgebühr für den Antrag und die Genehmigung verbunden.