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Genehmigungen für Landungen, Starts und Überflüge zu Forschungszwecken

  • Aktiv

innerhalb von Provinzgebieten in einer Höhe von mehr als 1.600 Metern über dem Meeresspiegel und innerhalb von Schutzgebieten (z. B. Naturparks).

Beschreibung

Das Provinzgesetz 5/1996 verbietet in den Provinzgebieten, die sich in einer Höhe von mehr als 1.600 Metern über dem Meeresspiegel befinden, und in geschützten Gebieten (z.B. Naturparks) den Start, die Landung und den Überflug in einer Höhe von weniger als 300 Metern bzw. 500 Metern über dem Boden, mit Ausnahme von streng geregelten Fällen, wie z.B. die Durchführung von Tätigkeiten im öffentlichen Interesse oder Studien, Forschungen und technisch-wissenschaftliche Dokumentationen.

Beschränkungen

Das Verfahren ist mit den Kosten für die Stempelgebühr für den Antrag und die Genehmigung verbunden.

An wen es sich richtet

Subjekte, die beabsichtigen, Überflüge, Landungen und Starts in den durch das Landesgesetz geschützten Gebieten für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse oder für Studien-, Forschungs- und technisch-wissenschaftliche Dokumentationszwecke durchzuführen.

So geht es

Um eine Genehmigung für die Durchführung von Flügen zu Forschungs-, Studien- und technisch-wissenschaftlichen Dokumentationszwecken zu erhalten, ist das beigefügte Formular auszufüllen und an die auf dem Formular angegebene zuständige Stelle zu senden.

NB. NEUE ART DER ONLINE-EINREICHUNG VON ANTRÄGEN

über 14. April 2025 das neue digitalisierte Verfahren ist jetzt aktiv , indem der Antrag online über den "Stanza del Cittadino" (Bürgersaal) ausgefüllt und abgeschickt wird, der über den unten stehenden Link nach der Identifizierung über SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), CIE (Carta d'Identità Elettronica), CNS (Carta Nazionale dei Servizi) oder CPS (Carta Provinciale dei Servizi) erreicht werden kann mit Zugang über den "Citizen's Room".

Es wird eine erste Testphase geben, in der die üblichen Formulare und der Online-Zugang über SPID gleichzeitig zur Verfügung stehen.

Vonl 01.07.2025 wird es möglich sein, Anträge einzureichen nur noch online über den Citizen's Room.

Zeiten und Fristen

Ab deml 01.07.2025 wird es möglich sein, Anträge zu stellen nur noch online über den Citizen's Room.

20 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren wird von der Verwaltung innerhalb von 20 Tagen nach dem entsprechenden Antrag abgeschlossen, der mindestens 5 Tage vor dem Datum der geplanten Aktivität gestellt werden muss.

Die Genehmigung zur Ausübung der beantragten Tätigkeit oder ihre Anerkennung als im öffentlichen Interesse liegend erfolgt durch eine Entscheidung des Generaldirektors und wird den betroffenen Behörden im Voraus mitgeteilt, um die Kontrolle, die Vermeidung von Gefahrensituationen und den Schutz des Territoriums zu ermöglichen und zu erleichtern.

Kosten

2 Steuermarken
16,00+16,00 Euro

Antrag und Genehmigung

Zugang zum Service

Anwendung für die Durchführung von Landungen, Starts und Überflügen

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina per la tutela dell'ambiente in relazione all'esercizio degli aeromobili

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 05.09.2025 12:13

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