Beschreibung
Die Genehmigungen für die Gewinnung und das Sammeln von Mineralien und Fossilien werden vom Direktor des Geologischen Dienstes der Provinz ausschließlich zum Zweck des Sammelns oder zu Studien- und/oder Ausbildungszwecken oder für wissenschaftliche Forschungen erteilt.
Die Genehmigungen sind streng persönlich und gelten für dasKalenderjahr, in dem sie erteilt werden.
Beschränkungen
Die Zahl der erteilten Genehmigungen für die Gewinnung und Sammlung von Mineralien oder Fossilien darf die Zahl nicht überschreiten, die der Direktor des Geologischen Dienstes auf der Grundlage der vom Provinzialrat festgelegten Kriterien von Jahr zu Jahr festlegt. Solange diese Festlegung nicht erfolgt ist, dürfen keine Genehmigungen erteilt werden.