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Genehmigung zur Gewinnung und Sammlung von Mineralien und Fossilien

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Anträge auf Genehmigung der Gewinnung und des Sammelns von Mineralien und Fossilien zum alleinigen Zweck des Sammelns oder Studiums und/oder zu Bildungszwecken oder zur wissenschaftlichen Forschung

Beschreibung

Die Genehmigungen für die Gewinnung und das Sammeln von Mineralien und Fossilien werden vom Direktor des Geologischen Dienstes der Provinz ausschließlich zum Zweck des Sammelns oder zu Studien- und/oder Ausbildungszwecken oder für wissenschaftliche Forschungen erteilt.

Die Genehmigungen sind streng persönlich, müssen ab dem 1. Januar des betreffenden Jahres vorgelegt werden und sind nur für dasKalenderjahr (01. Januar - 31. Dezember) gültig, in dem sie erteilt werden.

Beschränkungen

Die Zahl der erteilten Genehmigungen für die Gewinnung und Sammlung von Mineralien oder Fossilien darf die Zahl nicht überschreiten, die der Direktor des Geologischen Dienstes auf der Grundlage der vom Provinzialrat festgelegten Kriterien von Jahr zu Jahr festlegt. Solange diese Festlegung nicht erfolgt ist, dürfen keine Genehmigungen erteilt werden.

An wen es sich richtet

Jeder, der die Absicht hat, Mineralien und Fossilien zu gewinnen und zu sammeln

So geht es

Die Genehmigungsanträge müssen auf legalem Papier (Steuerstempel 16,00 Euro) verfasst und an den Geologischen Dienst der Provinz via Zambra, 42 - TOP CENTER TORRE B SUD - 38121 Trient gerichtet oder über den Bürgersaal auf dem institutionellen Portal der Autonomen Provinz Trient geschickt werden. Sie müssen enthalten

a) die Angaben zu der Person, die die Genehmigung beantragt

b) den Zweck des Antrags (zu Sammelzwecken oder zu Studien- und/oder Ausbildungszwecken oder zu wissenschaftlichen Forschungszwecken);

Dem Antrag muss eine Fotokopie eines gültigen Ausweises beigefügt werden (wenn der Antrag per Post oder per PEC eingereicht wird).

Zeiten und Fristen

Die Genehmigungen müssen ab dem 1. Januar des Bezugsjahres vorgelegt werden und sind nur für das Kalenderjahr gültig, in dem sie erteilt wurden.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Protezione del patrimonio mineralogico, paleontologico, paletnologico, speleologico e carsico

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Regolamento di semplificazione delle autorizzazioni per l'estrazione e la raccolta di minerali e fossili previste dalla legge provinciale 31 ottobre 1983, n. 37 (Protezione del patrimonio mineralogico, paleontologico, paletnologico, speleologico e carsico)

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Begleitdokumente

Informativa privacy da allegare alla richiesta di autorizzazione alla estrazione ed alla raccolta di minerali e fossili

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Modello delega per la richiesta di Autorizzazione alla estrazione ed alla raccolta di minerali e fossili

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