Beschreibung
Das Kulturgutgesetz (Gesetzesdekret Nr. 42 vom 22. Januar 2004) zählt die Aussortierung von Bibliotheksbeständen zu den Tätigkeiten, die dem Schutz unterliegen und einer vorherigen Genehmigung bedürfen (Art. 21 Abs. 1 Buchstabe d).
Für das Gebiet der Autonomen Provinz Trient ist der Technische Dienst der Oberaufsicht für Kulturgüter, Abteilung für Archiv- und Bibliotheksgut sowie das Landesarchiv, die zuständige Stelle für die Erteilung dieser Genehmigung.