Beschreibung
Die Wiedereingliederung nach der therapeutischen Gemeinschaft ist eine heikle Phase, die oft von Wohn- und Beziehungsproblemen geprägt ist und die Gefahr eines Rückfalls birgt. Aus diesem Grund sind Begleitung, Unterstützung und Kontinuität der Betreuung unerlässlich.
Einrichtungen zur sozialen Wiedereingliederung, die als kollektive Familienwohnungen organisiert sind, spielen eine grundlegende Rolle, da sie bis zu 6 Personen aufnehmen, die den Weg in die Gemeinschaft erfolgreich abgeschlossen haben. Ziel ist es, die persönliche Autonomie zu festigen und die soziale und berufliche Eingliederung zu fördern (Art. 35, c.2, lit. c LEA).
Die Aufnahme sieht ein individuelles Projekt vor, das mit dem Dienstleistungsnetz geteilt wird, sowie einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, der vom UVM als letzte Etappe des therapeutischen Rehabilitationsweges definiert wird.