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Genehmigung von Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen

  • Aktiv

Modalitäten für die Zulassung und Akkreditierung von Einrichtungen zur Durchführung von stationären Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen wurden neu eröffnet.

Beschreibung

Das Verlassen der therapeutischen Gemeinschaft wegen einer Suchterkrankung stellt eine entscheidende Phase auf dem Weg der Wiedereingliederung dar, die oft von Müdigkeit und Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder der Bewältigung alltäglicher Probleme ohne Beziehungsunterstützung geprägt ist, wodurch die Gefahr eines Rückfalls in den Drogenkonsum entsteht. Die Wiedereingliederung in das soziale Leben ist ein entscheidender Punkt im therapeutischen Prozess, der nicht einfach und oft mit vielen Fallstricken verbunden ist. Misserfolge und Rückfälle sind Teil des Weges selbst. Neben der Kontinuität der Betreuung sind Begleitung, Kontakt und Unterstützung unerlässlich.

Die soziale (n) Wiedereingliederungseinrichtung (en) ist/sind als Wohngemeinschaft konzipiert, die nach einem familienähnlichen Organisationsmodell strukturiert ist und in der bis zu 6 Personen untergebracht werden können, die den Weg der therapeutischen Rehabilitation in der Gemeinschaft mit dem Erreichen der festgelegten Therapieziele abgeschlossen haben. Der Dienst zielt darauf ab, die Wiedererlangung der persönlichen Autonomie zu festigen und die soziale und berufliche Integration zu fördern (Art. 35 Abs. 2 lit. c LEA).

Die Aufnahme erfolgt im Rahmen eines individuellen Projekts, das mit dem Netz der Dienste und der Herkunftsgemeinschaft abgestimmt wird. Die Person bleibt für einige Monate in der Unterkunft (Zeitraum wird im UVM vereinbart), bis das territoriale Projekt definiert ist.

Der Dienst kann die letzte Etappe eines therapeutischen, rehabilitativen, gemeinschaftsähnlichen Weges darstellen.

An wen es sich richtet

Die Anforderungen für die Zulassung und Akkreditierung eines neuen Subjekts, das die Funktionen der stationären sozial-gesundheitlichen Tätigkeit der sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen ausüben kann, sind in Anhang 1 des Beschlusses des Provinzialrats Nr. 1289 vom 29. August 2025 und des Provinzialratsbeschlusses Nr. 590 vom 24. April 2026 über die Kriterien und Modalitäten für die Ausübung der Funktionen der stationären sozial-gesundheitlichen Tätigkeit der sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 8 quinquies, Absatz 1 bis des Gesetzesdekrets Nr. 502/1992.

Im Einzelnen muss der Antragsteller in Bezug auf die Zulassungsvoraussetzungen

  • über eine oder mehrere Einrichtungen verfügen, die den strukturellen Anforderungen gemäß D.P.G.P. 27. November 2000, Nr. 30-48 vom 27. November 2000, mit einer Unterbringungskapazität von 6 Betten (in Zimmern mit jeweils höchstens zwei Betten), in denen Männer und Frauen und möglicherweise nicht-binäre Personen untergebracht werden können, was von Fall zu Fall zu beurteilen ist; die Einrichtung(en) muss (müssen) vorzugsweise in einem städtischen Umfeld liegen, d. h. an einem Ort, der leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist und in dem es möglich ist, Arbeitsstätten und soziale Einrichtungen leicht zu erreichen, um die Teilnahme der Gäste am Gemeinschaftsleben zu fördern
  • Gewährleistung der Einhaltung der Personalstandards in Bezug auf die quantitativen Anforderungen in Bezug auf das Verhältnis zwischen Betreiber und Nutzer und die qualitativen Anforderungen in Bezug auf die Eignung der Berufsbezeichnungen und Qualifikationen in Bezug auf die angebotene Dienstleistung;
  • Sicherstellung der Einhaltung der Personalstandards in Bezug auf die quantitativen Anforderungen.

Diesbezüglich geben wir die Zusammensetzung desTeams an, die gewährleistet sein muss:

  • Projektkoordinator: Fachkraft des Gesundheitswesens mit einem fünfjährigen Hochschulabschluss oder einem Abschluss in Sozialwissenschaften oder Sozialdienst und mit mindestens fünf Jahren Erfahrung in der Leitung von Rehabilitationsprojekten im Bereich der pathologischen Abhängigkeit oder der psychischen Gesundheit, die auch die Funktion des "Gesundheitsdirektors" gemäß DGP 1529/2007 ausüben kann, wenn sie über einen Abschluss im Gesundheitsbereich verfügt
  • Hilfspersonal: Fachleute aus dem Gesundheitsbereich, die mit Sozialisierungs- und Rehabilitationsmaßnahmen betraut sind und über eine berufliche Qualifikation als Terp oder professioneller Gesundheitspädagoge verfügen; als sekundäre Option ist es möglich, den Bedarf an Hilfspersonal mit Personal zu decken, das über einen Abschluss im sozialen/psychologischen/pädagogischen Bereich verfügt und mindestens ein Jahr dokumentierte Erfahrung in dem spezifischen Sektor in einem öffentlichen Dienst (einschließlich Berufsausbildung und allgemeiner öffentlicher Dienst) oder in einer privaten Einrichtung gesammelt hat, die im Bereich Soziales/Gesundheit oder Soziales/Assistenz zugelassen und/oder akkreditiert ist;
  • das professionelle Team muss so organisiert sein, dass die Anwesenheit eines Projektkoordinators für 3 Stunden pro Woche und eines Erziehers oder eines Technikers für psychiatrische Rehabilitation oder eines anderen Mitarbeiters, wie oben beschrieben, für mindestens 4 Stunden pro Tag an 7 Tagen gewährleistet ist. Für das Betreuungspersonal wurden zwei tägliche Zeitfenster festgelegt, in denen die Betriebsbereitschaft gewährleistet sein muss, d. h. von 8:00 bis 10:00 Uhr und von 18:00 bis 20:00 Uhr. Es muss ein Verhältnis von mindestens 1:6 zwischen Betreiber und Nutzer gewährleistet sein.

So geht es

Die für die Zulassung und institutionelle Akkreditierung einzureichenden Unterlagen und Formulare finden Sie auf der Seite Institutionelle Akkreditierung von öffentlichen und privaten Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Das Verfahren zur Erteilung der Zulassung und der institutionellen Akkreditierung muss innerhalb einer Frist von höchstens 150 Tagen abgeschlossen werden.

Falls am Ende der Voruntersuchung mehr als eine Einrichtung für eine Zulassung in Frage kommt, führt die Provinzagentur für Gesundheitsdienste eine vergleichende Bewertung durch, um die Einrichtung zu ermitteln, mit der eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden kann, wobei folgende Auswahlkriterien berücksichtigt werden

  • spezifische Erfahrung im sozialmedizinischen Bereich im Bereich der Suchtkrankheiten oder der psychischen Gesundheit Erwachsener, als sekundäres Kriterium im sozialmedizinischen Bereich im Bereich der Suchtkrankheiten und der psychischen Gesundheit Erwachsener, wobei auch das Kriterium der tatsächlichen Erfahrung in Bezug auf die Dauer der ausgeübten Tätigkeit berücksichtigt wird
  • nachgewiesene Fähigkeit, Wege der Begleitung bei der Arbeit, der Wohnungssuche, der sozialen und familiären Wiedereingliederung durch die Definition und Umsetzung individueller Projekte in einer Netzwerklogik mit lokalen Einrichtungen, Freiwilligenarbeit, Vereinen, auch unter Einbeziehung der Herkunftsstruktur, zu aktivieren
  • nachgewiesene Fähigkeit, die betroffenen Personen und ihre Familien in die vorgeschlagenen Projekte einzubeziehen;
  • Projektvorschlag, der die geschlechtsspezifischen Unterschiede und die Bedürfnisse der Menschen angemessen berücksichtigt;
  • Nachweis des Tätigkeitsvolumens unter Berücksichtigung des Gesamtumsatzes und der Anzahl der von der Organisation im Jahresdurchschnitt betreuten Personen, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Tätigkeitsbereichen (Soziales/Gesundheit und/oder Soziales/Wohlfahrt).

Zeiten und Fristen

Anträge auf Akkreditierung müssen bis zum 23. Juni 2026 eingereicht werden.

150 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

L.P. 16/2010 Tutela della salute in provincia di Trento, articolo 21. Attività socio-sanitaria residenziale di reinserimento sociale nell''ambito delle dipendenze: criteri e modalità di esercizio delle funzioni nonché disposizioni per l''accreditamento e l''autorizzazione.

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L.P. 16/2010 Tutela della salute in provincia di Trento, articolo 21. Attività socio-sanitaria residenziale di reinserimento sociale nell''ambito delle dipendenze: criteri e modalità di esercizio delle funzioni nonché per l''accreditamento e il convenzionamento. Avviso pubblico di riapertura dei termini per la presentazione delle domande.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.04.2026 12:05

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