Beschreibung
Mit diesem Dienst ist es möglich, die Anerkennung als zugelassenes landwirtschaftliches Hilfszentrum, abgekürzt CAA, zu beantragen, um Landwirten Hilfe leisten zu können.
Durch eine besondere Vereinbarung kann APPAG, unbeschadet der Zuständigkeiten, die den bei den Berufsverbänden und -akademien eingetragenen Fachleuten zugewiesen sind, die CAAs beauftragen, im Namen ihrer Nutzer und auf der Grundlage eines spezifischen schriftlichen Auftrags folgende Tätigkeiten auszuführen
- Erstellung und erforderlichenfalls Führung der Buchführung
- Mitwirkung bei der Bearbeitung der Anbau- und Erzeugungsmeldungen, der Anträge auf Gewährung von Leistungen der Gemeinschaft, des Staates und der Provinzen sowie bei der Kontrolle der formellen Ordnungsmäßigkeit der Meldungen durch Eingabe der entsprechenden Daten in das Informationssystem im Rahmen der Verfahren des provinzialen Informationssystems
- Abfrage der Datenbanken des Informationssystems der Provinzen, um den Stand der einzelnen Dossiers der Mitglieder abzufragen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Zulassung kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.