Beschreibung
Die Bezugsvorschriften sind die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (im Folgenden " Verordnung") und Artikel 194 des Gesetzesdekrets 152/2006. Das Verfahren betrifft die Einholung einer Genehmigung für die Ausfuhr (oder Einfuhr) von Abfällen in die Europäische Union oder in Drittstaaten, die nicht auf der "grünen Liste" derVerordnung stehen.
Wenn die Abfälle unter die "grüne Liste" gemäß Art. 18 derVerordnung fallen, muss keine Genehmigung beantragt werden, sondern die Beförderung erfolgt direkt über Anhang VII derVerordnung.
Die Zustimmung wird dem Notifizierenden (der für die Verbringung verantwortlichen Person) von den zuständigen Behörden am Versandort, am Bestimmungsort und bei der Durchfuhr (falls vorhanden) erteilt.
In der Provinz Trient ist die zuständige Behörde am Versandort (bzw. für die Einfuhr) die Provinzagentur für Umweltschutz - Organisationseinheit für integrierte Umweltgenehmigungen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss das vollständige Antragsdossier mit einer Steuermarke einreichen und die Zahlung von 129,11 € leisten.
Nach Erteilung der Genehmigung ist für die Ausstellung des "Begleitformulars für Verbringungen" eine Gebühr von 25,82 € für jedes beantragte Formular und die finanzielle Sicherheit zu entrichten.