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Genehmigung für Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen

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Verfahren zur Erlangung der Genehmigung und Zulassung durch die Einrichtungen zur Durchführung stationärer sozial-gesundheitlicher Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Die Frist für die Einreichung der Anträge ist abgelaufen.

Beschreibung

Der Austritt aus der Suchttherapieeinrichtung stellt eine entscheidende Etappe auf dem Weg der Wiedereingliederung dar, die oft von Anstrengungen und Schwierigkeiten geprägt ist, eine Wohnung zu finden oder die alltäglichen Probleme ohne zwischenmenschliche Unterstützung zu bewältigen, wodurch das Risiko eines Rückfalls in den Substanzkonsum besteht. Die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben ist ein zentraler Punkt des therapeutischen Weges, der nicht einfach ist und oft voller Tücken steckt. Misserfolge und Rückfälle sind Teil dieses Weges. Neben der Kontinuität der Behandlung sind Begleitung, Kontakt und Unterstützung unverzichtbar.

Die Einrichtung(en) zur sozialen Wiedereingliederung sind als Wohngemeinschaft konzipiert, die nach einem familienähnlichen Organisationsmodell strukturiert ist und bis zu 6 Personen aufnehmen kann, die den therapeutisch-rehabilitativen Gemeinschaftsprozess mit dem Erreichen der festgelegten therapeutischen Ziele abgeschlossen haben. Der Dienst zielt darauf ab, die Wiedererlangung der persönlichen Selbstständigkeit zu festigen und die soziale und berufliche Integration zu fördern (LEA Art. 35 Abs. 2 Buchstabe c).

Die Aufnahme setzt voraus, dass die Person an einem individuellen Projekt teilnimmt, das gemeinsam mit dem Dienstleistungsnetzwerk und der Herkunftsgemeinschaft vereinbart wurde. Die Person verbleibt für einige Monate in der Unterkunft (Dauer wird im UVM vereinbart), bis das territoriale Projekt festgelegt ist.

Der Dienst kann die abschließende Etappe eines gemeinschaftsorientierten therapeutischen Rehabilitationsprozesses darstellen.

An wen es sich richtet

Die Voraussetzungen für die Genehmigung und Zulassung einer neuen Einrichtung, die die Aufgaben im Rahmen der stationären sozial-gesundheitlichen Betreuung zur sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen wahrnehmen darf, sind in Anhang 1 desBeschlusses der Landesregierung Nr. 1289 vom 29. August 2025 sowie im Beschluss der Landesregierung Nr. 590 vom 24. April 2026 über die Kriterien und Modalitäten für die Ausübung der Aufgaben der stationären sozial-gesundheitlichen Betreuung zur sozialen Wiedereingliederung im Bereich der Suchterkrankungen, gemäß den Bestimmungen von Art. 8 quinquies, Abs. 1 bis des Gesetzesdekrets Nr. 502/1992.

Insbesondere mussder Antragstellerhinsichtlich der für die Zulassung vorgesehenen Anforderungen:

  • in irgendeiner Form über eine oder mehrere Einrichtungen verfügen, die den baulichen Anforderungen gemäß dem D.P.G.P. Nr. 30-48 vom 27. November 2000 entsprechen, mit einer Aufnahmekapazität von 6 Wohnbetten (in Zimmern mit jeweils höchstens zwei Betten), in denen Männer und Frauen sowie gegebenenfalls nicht-binäre Personen – dies ist von Fall zu Fall zu prüfen – untergebracht werden können; die Einrichtung(en) muss/müssen vorzugsweise in einem städtischen Umfeld liegen, d. h. an einem Ort, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist und von dem aus Arbeitsstätten und Orte der sozialen Interaktion bequem zu erreichen sind, um die Teilhabe der Bewohner am Gemeinschaftsleben zu fördern;
  • die Einhaltung der Personalstandards muss gewährleistet sein, sowohl in quantitativer Hinsicht hinsichtlich des Verhältnisses von Betreuungspersonal zu Nutzern als auch in qualitativer Hinsicht hinsichtlich der Eignung der beruflichen Abschlüsse und Qualifikationen im Verhältnis zur erbrachten Dienstleistung;
  • die Einhaltung der Personalstandards in Bezug auf den quantitativen Bedarf zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang wird die Zusammensetzungdes Teams angegeben, die gewährleistet sein muss:

  • Projektkoordinator: Fachkraft im Gesundheitswesen mit einem fünfjährigen Hochschulabschluss oder einem Abschluss in Sozialwissenschaften oder Sozialarbeit und mit mindestens 5 Jahren Erfahrung in der Leitung von Rehabilitationsprojekten im Bereich der Suchterkrankungen oder der psychischen Gesundheit, die auch die Aufgaben des „medizinischen Leiters“ wie in der DGP 1529/2007 vorgesehen, sofern er über einen Abschluss im Gesundheitsbereich verfügt;
  • Betreuungskräfte: Fachkraft im Gesundheitswesen, die für Sozialisierungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zuständig ist und über die berufliche Qualifikation als „Terp“ oder als „professioneller Gesundheitspädagoge“ verfügt; alternativ kann der Bedarf an Betreuungskräften durch Personal mit einem Hochschulabschluss im sozial-psycho-/pädagogischen Bereich, das mindestens ein Jahr nachweisbare Erfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet in einer öffentlichen Einrichtung (einschließlich berufsvorbereitendem Praktikum und allgemeinem Zivildienst) oder einer zugelassenen und/oder akkreditierten privaten Einrichtung im sozialmedizinischen oder sozialfürsorglichen Bereich gesammelt hat;
  • Das Fachteam muss so organisiert sein, dass die Anwesenheit eines Projektkoordinators für 3 Stunden pro Woche sowie eines Pädagogen, eines Fachmanns für psychiatrische Rehabilitation oder einer anderen Fachkraft, wie oben beschrieben, für mindestens 4 Stunden pro Tag an 7 Tagen gewährleistet ist. Was das Pflegepersonal betrifft, wurden zwei tägliche Zeitfenster festgelegt, in denen der Dienst gewährleistet sein muss, und zwar voraussichtlich von 8:00 bis 10:00 Uhr und von 18:00 bis 20:00 Uhr. Das Mindestverhältnis von Betreuungspersonal zu Nutzern von 1 zu 6 muss gewährleistet sein.

So geht es

Die Unterlagen und Formulare, die zur Erlangung der Genehmigung und der institutionellen Akkreditierung einzureichen sind, finden Sie auf der Seite „Institutionelle Akkreditierung öffentlicher und privater Sozial- und Gesundheitseinrichtungen“.

Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung und der institutionellen Akkreditierung muss innerhalb einer Frist von höchstens 150 Tagen abgeschlossen sein.

Sollten nach Abschluss der Prüfung mehrere Einrichtungen akkreditiert sein, führt die Landesbehörde für Gesundheitsdienste eine vergleichende Bewertung durch, um die Einrichtung zu ermitteln, mit der eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden kann, wobei folgende Auswahlkriterien berücksichtigt werden:

  • spezifische Erfahrungen im sozial-gesundheitlichen Bereich im Zusammenhang mit Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen, hilfsweise im sozialfürsorglichen Bereich im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen, wobei auch das Kriterium der tatsächlichen zeitlichen Erfahrung bei der Ausübung der Tätigkeit berücksichtigt wird;
  • nachgewiesene Fähigkeit, Begleitmaßnahmen zur beruflichen, wohnungsbezogenen, sozialen und familiären Wiedereingliederung durch die Festlegung und Umsetzung individueller Projekte zu initiieren, im Rahmen einer vernetzten Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen, Freiwilligenorganisationen und Vereinen, auch unter Einbeziehung der Herkunftseinrichtung;
  • nachgewiesene Fähigkeit, die betroffenen Personen und ihre Angehörigen in die vorgeschlagenen Projekte einzubeziehen;
  • ein Projektvorschlag, der geschlechtsspezifische Unterschiede und die Bedürfnisse der Menschen angemessen berücksichtigt;
  • Nachweis des Tätigkeitsumfangs unter Berücksichtigung des Gesamtumsatzes und der durchschnittlichen Anzahl der von der Organisation im Laufe eines Jahres betreuten Personen, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Tätigkeitsbereichen (Sozial- und Gesundheitswesen und/oder Sozialfürsorge).

Zeiten und Fristen

Die Anträge auf Akkreditierung müssen bis zum 23. Juni 2026 eingereicht werden .

150 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

L.P. 16/2010 Tutela della salute in provincia di Trento, articolo 21. Attività socio-sanitaria residenziale di reinserimento sociale nell''ambito delle dipendenze: criteri e modalità di esercizio delle funzioni nonché disposizioni per l''accreditamento e l''autorizzazione.

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L.P. 16/2010 Tutela della salute in provincia di Trento, articolo 21. Attività socio-sanitaria residenziale di reinserimento sociale nell''ambito delle dipendenze: criteri e modalità di esercizio delle funzioni nonché per l''accreditamento e il convenzionamento. Avviso pubblico di riapertura dei termini per la presentazione delle domande.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.07.2026 12:01

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