Genehmigung der Verwendung der Toponymie

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Antrag auf Genehmigung von Gemeindebeschlüssen über die Benennung von Ortsteilen oder Verkehrsflächen

An wen es sich richtet

Lokale Behörden (Gemeinden)

So geht es

Die Gemeinden der Provinz Trient als Gebietskörperschaften stellen Anträge auf Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

kommunale Entschließung

Zeiten und Fristen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Untersuchung des Dossiers mit Beschaffung von Unterlagen und Daten aus dem Toponymischen Wörterbuch des Trentino. Einholung der Stellungnahme der Toponymiekommission der Provinz. Entscheidung des Verwalters über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der kommunalen Maßnahme (bzw. Entscheidung des Provinzialrats im Falle der Benennung von Ortsteilen). Abschluss innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum des Antrags der betreffenden Gemeinde.

Kosten

0
KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina della toponomastica

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:37

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