Untersuchung des Dossiers mit Beschaffung von Unterlagen und Daten aus dem Toponymischen Wörterbuch des Trentino. Einholung der Stellungnahme der Toponymiekommission der Provinz. Entscheidung des Verwalters über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der kommunalen Maßnahme (bzw. Entscheidung des Provinzialrats im Falle der Benennung von Ortsteilen). Abschluss innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum des Antrags der betreffenden Gemeinde.