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Gemeinnützige Arbeit – Einreichung von Anträgen durch NUTZER – Int. 3.3.D

  • Aktiv

Beschäftigungsprojekte im Bereich gemeinnütziger Arbeit zur Steigerung der Beschäftigung und zur sozialen Wiedereingliederung benachteiligter Personen. Maßnahme 3.3.D des von der Landesregierung verabschiedeten Dokuments über arbeitspolitische Maßnahmen.

Beschreibung

Die Arbeitsagentur fördert die Schaffung befristeter Arbeitsverhältnisse durch die Gewährung finanzieller Zuschüsse an Gemeinden, Gemeindeverbände, Talgemeinschaften, A.P.S.P. und Sonderunternehmen zur Einrichtung und Verwaltung gemeinnütziger Arbeiten.

Zu den gemeinnützigen Arbeiten zählen folgende Tätigkeiten:

  • Stadt- und Landschaftsverschönerung, einschließlich Instandhaltungsarbeiten
  • Aufwertung des kulturellen und künstlerischen Erbes, auch durch Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung, zur Gestaltung und zur Betreuung von Ausstellungen zu Produkten, Gegenständen und Ausrüstungsgegenständen der Region sowie durch die Neuordnung oder Wiederherstellung und Aufwertung von Texten und/oder Dokumenten von historischem oder kulturellem Interesse
  • Wiederverwertung von Material und Gütern im Rahmen von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem „Provinznetzwerk für Wiederverwendung“
  • Ordnung der laufenden Archive und/oder Aufarbeitung von technischen oder administrativen Rückständen, die nicht zu den Aufgaben der laufenden Verwaltung der Einrichtung gehören
  • Bewachungs- und Überwachungsdienste zur Gewährleistung einer besseren Nutzbarkeit von Sportanlagen und -ausrüstung, von Sozialzentren sowie von sozialfürsorglichen, pädagogischen und/oder kulturellen Einrichtungen, die von den Trägerorganisationen betrieben werden
  • besondere soziale Hilfsdienste vorübergehender Art, die dem Grad der Schwäche oder Benachteiligung des Arbeitnehmers angemessen sind, oder besondere Dienste, die für die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers erforderlich sind (sofern sie nicht bereits in der Region umgesetzte Maßnahmen ersetzen)

Die Projekte können eine Mindestdauer von 4 Monaten und eine Höchstdauer von 10 Monaten haben, mit Ausnahme der mehrjährigen Projekte für soziale Hilfsdienste, deren Höchstdauer 24 Monate beträgt.

An wen es sich richtet

Die gemeinnützigen Arbeiten richten sich an Personen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen :

  • die in den entsprechenden Listen eingetragen sind;
  • die seit mindestens fünf ununterbrochenen Jahren oder seit insgesamt mindestens 10 Jahren im Laufe ihres Lebens (davon das letzte Jahr ununterbrochen) in der Provinz Trient ansässig sind oder als aus Trentino stammende Auswanderer seit mindestens drei Jahren im AIRE eingetragen sind;

und die einer der folgenden Kategorien angehören:

  • seit mehr als 6 Monaten arbeitslos und älter als 50 Jahre;
  • Arbeitslose, die älter als 25 Jahre sind und gemäß Gesetz 68/99 als Menschen mit Behinderung registriert sind;
  • Arbeitslose, die älter als 25 Jahre sind und von den Sozialdiensten, den Gesundheitsdiensten oder der Behörde für den offenen Vollzug gemeldet wurden.

Achtung
Für Arbeitnehmer, dieim Jahr 2026 im Rahmen der Maßnahme 3.3.D beschäftigt waren und einen Antrag auf Aufnahme in die Liste fürdas Jahr 2027 stellen, ist keine sechsmonatige Arbeitslosigkeitsdauer erforderlich.

So geht es

Sie können einen Antrag stellen:

  1. über die unten angegebene Online-Plattform, indem du auf die grüne Schaltfläche klickst, nachdem du dich mit deiner digitalen Identität (SPID, CPS oder CIE) authentifiziert hast.
    - Sie haben noch keine digitale Identität?Beantragen Sie SPID, CPS oder CIE
    - Video-Anleitung zur Anmeldung mit SPID
    - Benötigen Sie Hilfe? Laden Sie die Anleitung zur Online-Antragstellung herunter
      
  2. Oder du kannst – nach vorheriger Terminvereinbarung – bei einem Patronato vorbeikommen.

Zeiten und Fristen

2027 18 Jan

Puoi presentare domanda di iscrizione alla lista di Lavori socialmente utili nelle specifiche finestre temporali aperte da Agenzia del Lavoro durante l'anno. Prima finestra: 01.12.2026 ⇢ 18.01.2027

2027 31 Mär

Seconda finestra 19.01.2027 ⇢ 31.03.2027

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Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifiche puntuali ad alcuni interventi del Documento degli interventi di politica del lavoro della XVI legislatura, approvato con deliberazione n. 75 del 24 gennaio 2020

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Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Giunta provinciale.

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Documento contenente gli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento approvato dalla Commissione provinciale per l’impiego con deliberazione n. 475 del 14 gennaio 2026 e adottato dalla Giunta provinciale con deliberazione n. 179 del 13 febbraio 2026.

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Disposizioni attuative dell'Intervento 3.3.D - Lavori socialmente utili del Documento degli interventi di politica del lavoro di Agenzia del Lavoro della Provincia Autonoma di Trento.

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Approfondimento sui requisiti per categoria di accesso alla presentazione della domanda di partecipazione ai Lavori socialmente utili provinciali (Intervento 3.3.D - ex intervento 19).

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Guida passo-passo per la presentazione della domanda di partecipazione ai Lavori socialmente utili provinciali (Intervento 3.3.D - ex intervento 19).

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Avviso 2027 di apertura domande per partecipare a progetti occupazionali in Lavori socialmente utili per accrescere l'occupabilità e per il recupero sociale di persone deboli (Intervento 3.3.D - ex intervento 19).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 05.11.2026 18:05

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