Beschreibung
Die Arbeitsagentur fördert die Schaffung befristeter Arbeitsverhältnisse durch die Gewährung finanzieller Zuschüsse an Gemeinden, Gemeindeverbände, Talgemeinschaften, A.P.S.P. und Sonderunternehmen zur Einrichtung und Verwaltung gemeinnütziger Arbeiten.
Zu den gemeinnützigen Arbeiten zählen folgende Tätigkeiten:
- Stadt- und Landschaftsverschönerung, einschließlich Instandhaltungsarbeiten
- Aufwertung des kulturellen und künstlerischen Erbes, auch durch Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung, zur Gestaltung und zur Betreuung von Ausstellungen zu Produkten, Gegenständen und Ausrüstungsgegenständen der Region sowie durch die Neuordnung oder Wiederherstellung und Aufwertung von Texten und/oder Dokumenten von historischem oder kulturellem Interesse
- Wiederverwertung von Material und Gütern im Rahmen von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem „Provinznetzwerk für Wiederverwendung“
- Ordnung der laufenden Archive und/oder Aufarbeitung von technischen oder administrativen Rückständen, die nicht zu den Aufgaben der laufenden Verwaltung der Einrichtung gehören
- Bewachungs- und Überwachungsdienste zur Gewährleistung einer besseren Nutzbarkeit von Sportanlagen und -ausrüstung, von Sozialzentren sowie von sozialfürsorglichen, pädagogischen und/oder kulturellen Einrichtungen, die von den Trägerorganisationen betrieben werden
- besondere soziale Hilfsdienste vorübergehender Art, die dem Grad der Schwäche oder Benachteiligung des Arbeitnehmers angemessen sind, oder besondere Dienste, die für die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers erforderlich sind (sofern sie nicht bereits in der Region umgesetzte Maßnahmen ersetzen)
Die Projekte können eine Mindestdauer von 4 Monaten und eine Höchstdauer von 10 Monaten haben, mit Ausnahme der mehrjährigen Projekte für soziale Hilfsdienste, deren Höchstdauer 24 Monate beträgt.