Beschreibung
Es handelt sich um eine einmalige wirtschaftliche Maßnahme, die Haushalten gewährt wird, in denen nach dem 1. Januar 2026 ein drittes Kindgeboren oder adoptiertwird. Die Zulage wird für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren anerkannt, beginnend mit dem Monat nach der Geburt/Adoption und bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, und besteht aus einem festen Anteil, der ebenfalls in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Familieneinheit differenziert wird, und einem Bonusanteil, der darauf abzielt, die Beschäftigung von Frauen zu unterstützen und zu fördern und den Wiedereinstieg der Mutter in den Arbeitsmarkt zu begleiten.
Die feste Quote wird ebenfalls durch den ICEF-Familienindikator bestimmt, und es sind drei Bereiche vorgesehen
1) Für Haushalte mit einem ICEF von bis zu 0,40 beträgt der anerkannte Höchstbetrag 48 000 €, der in monatlichen Raten von 400 € bis zum zehnten Geburtstag des Kindes ausgezahlt wird und im Rahmen von Irpef nicht steuerpflichtig ist;
2) für Haushalte mit einem ICEF von mehr als 0,40 und bis zu 0,70 beträgt der Höchstbetrag 30.000 €, gezahlt in monatlichen Raten von 250 €, nicht Irpef-steuerpflichtig;
3) für Haushalte mit einem ICEF über 0,70 oder bei Fehlen einer ICEF-Bescheinigung beträgt der Höchstbetrag ebenfalls 30.000 Euro, die in monatlichen Raten von 250 Euro gezahlt werden und im Rahmen von Irpef zu versteuern sind.
Prämienquote
Zusätzlich zu der festen Quote gibt es eine Bonusquote von 200 Euro pro Monat für Mütter, die ab dem dritten Lebensjahr ihres dritten Kindes auf den Arbeitsmarkt zurückkehren oder dort verbleiben, auch durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Der Bonusanteil wird jährlich derjenigen Mutter gewährt, die auf Antrag nachweist, dass sie im Jahr vor der Antragstellung mindestens 180 Tage, wenn auch nicht durchgehend, mit mindestens einer 20-Stunden-Woche gearbeitet hat. Der Erstantrag auf Gewährung des Bonusanteils der Geburtenzulage wird über die in der Provinz vorhandenenFörderstellen gestellt.