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Geburtsbeihilfe für das dritte Kind

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Voraussetzungen und Zugangsbedingungen für die Beantragung der Geburtsbeihilfe zugunsten von Familien, in denen ab dem 1. Januar 2026 ein drittes Kind geboren oder adoptiert wird.

© Provincia autonoma di Trento - Dominio pubblico

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Ab Mittwoch,dem 15. Juli 2026, kann der Antrag auf das Geburtsgeld für das dritte Kind gestelltwerden ; der Antrag kann selbstständig mittels elektronischer Authentifizierung (SPID/CIE) oder bei einer in der Provinz Trient tätigen Sozialberatungsstelle eingereicht werden.

Für das Jahr 2026 gilt für Kinder,die bis zum 30. Juni 2026 geboren wurden, ist der Antrag auf den Festbetrag der Beihilfe bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen, abweichend von den vorgesehenen Einreichungsfristen von 180 Tagen nach der Geburt/Adoption, mit rückwirkender Wirkung für die Auszahlung der zustehenden Beihilfen.

Beschreibung

Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung für Haushalte, in denen ab dem 1. Januar 2026 ein drittes Kindgeboren oder adoptiertwird. Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren gewährt, beginnend mit dem Monat nach der Geburt/Adoption bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes gewährt und setzt sich aus einem Festbetrag, der auch in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Situation des Haushalts gestaffelt ist, sowie einem Bonusbetrag zusammen, der darauf abzielt, die Beschäftigung von Frauen zu fördern und den Wiedereinstieg der Mutter in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Der Festbetrag wird unter anderem anhand des ICEF-Familienindikators ermittelt, wobei drei Stufen vorgesehen sind:

1) Für Haushalte mit einem ICEF von bis zu 0,40 beträgt der anerkannte Höchstbetrag 48.000 Euro, die in monatlichen Raten von 400 Euro bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes ausgezahlt werden und nicht der Einkommensteuer unterliegen;


2) Für Haushalte mit einem ICEF-Wert von über 0,40 bis 0,70 beträgt der Höchstbetrag 30.000 Euro, ausgezahlt in monatlichen Raten von 250 Euro, die nicht der Einkommensteuer unterliegen;

3) Für Haushalte mit einem ICEF-Wert von über 0,70 oder ohne ICEF-Bescheinigung beträgt der vorgesehene Höchstbetrag ebenfalls 30.000 Euro, ausgezahlt in monatlichen Raten von 250 Euro, die der Einkommensteuer unterliegen.

Prämienanteil

Neben dem Festbetrag ist ein Prämienanteil in Höhe von 200 Euro monatlich vorgesehen, der für Mütter bestimmt ist, die ab dem dritten Lebensjahr des dritten Kindes wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder dort verbleiben, auch durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Der Bonusbetrag wird jährlich der Mutter gewährt, die bei Antragstellung nachweist, im Jahr vor dem Antragsdatum mindestens 180 Tage gearbeitet zu haben – auch wenn diese nicht zusammenhängend waren –, und zwar im Rahmen mindestens eines Arbeitsverhältnisses mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Der Erstantrag auf Gewährung des Bonusanteils der Geburtsbeihilfe wird über die in der Provinz ansässigenSozialberatungsstellen oder eigenständig von der Mutter mittels elektronischer Authentifizierung gestellt.

An wen es sich richtet

Die Geburtenbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, in denen ab dem 1 . Januar 2026 ein drittes Kind geboren oder adoptiert wird. Sie richtet sich an die leibliche oder Adoptivmutter, die sowohl zum Zeitpunkt des Ereignisses als auch während der gesamten Dauer der Leistungsgewährung bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.

Voraussetzungen für den Anspruch auf den Festbetrag

Um Anspruch auf die Beihilfe zu haben, muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption alle folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Staatsangehörigkeit und Aufenthalt: italienische Staatsangehörige, EU-Bürgerin oder Nicht-EU-Bürgerin mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte, einer einheitlichen Arbeitserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis aus Gründen des internationalen Schutzes sein.
  • Wohnsitz: Sie muss in der Provinz Trient wohnhaft sein und in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Trient nachweisen können.
  • Zusammensetzung des Haushalts: Die Kinder müssen demselben Haushalt wie die Mutter angehören.
  • Beschäftigungsstatus: Die Mutter muss erwerbstätig sein (als Arbeitnehmerin mit Arbeitsvertrag, als Scheinselbstständige/Co.Co.Co. oder als Selbstständige mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder in den letzten 5 Jahren mindestens 12 Monate (auch nicht zusammenhängend) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Festbetrags

Sobald der Pauschalbetrag bewilligt wurde, wird er bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes für maximal 120 Monatsraten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sofern die folgenden Bedingungen während der gesamten Dauer der Leistung erfüllt bleiben:

  • Wohnsitz und Zusammenleben: Die Mutter und das dritte Kind müssen ihren Wohnsitz im Trentino behalten und im selben Haushalt zusammenleben.
  • Elterliche Sorge: Die Mutter muss weiterhin die elterliche Sorge für das Kind ausüben.
  • Bildungs- und Schullaufbahn: Ab dem dritten Lebensjahr muss das Kind ordnungsgemäß in einer Bildungseinrichtung, einschließlich Kindergärten, angemeldet sein.  

So geht es

Der Antrag kann von der Mutter selbstständig mittels elektronischer Authentifizierung (SPID/CIE) gestellt werden oder durch Kontaktaufnahme mit einer der in der Provinz tätigen Sozialberatungsstellen. 

Besondere Fälle

Übergangsregelung

Familien, in denen am 31. Dezember 2025 drei oder mehr Kinder leben und bei der Geburt oder Adoption eines weiteren Kindes im Zweijahreszeitraum 2026–2027 haben, erhalten die in Artikel 8a Absatz 7a des Landesgesetzes Nr. 1 vom 2. März 2011 vorgesehene Geburtsbeihilfe für das dritte Kind. Im letzteren Fall erlischt eine etwaige Beihilfe, die gemäß Artikel 8a Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 1/2011 auch für die nach dem zweiten Kind geborenen Kinder, die bis zum 31. Dezember 2025 zur Welt gekommen sind, gewährt wurde, ab dem Monat nach der Geburt des Kindes, für das die neue, durch diese Bestimmungen geregelte Beihilfe zusteht.

Zeiten und Fristen

Pauschalbetrag

Der Antrag auf den Festbetrag des Geburtengeldes muss von der Mutter, die die elterliche Sorge ausübt, innerhalb von 180 Tagen nach der Geburt oder Adoption des Kindes gestellt werden. Für Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 geboren wurden, ist der Antrag auf den Festbetrag der Geburtsbeihilfe bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen, abweichend von der regulären Frist von 90 Tagen nach der Geburt. Die Erfüllung der Voraussetzungen und Bedingungen für den Anspruch auf die Leistung ist im Antrag als zum Zeitpunkt der Geburt gegeben zu erklären.

Prämienanteil

1. Der erste Antrag auf Gewährung des Bonusanteils des Geburtsgeldes ist einzureichen:

a. für ein leibliches Kind: zwischen dem dritten und dem sechsten Lebensjahr des Kindes (vor Vollendung des sechsten Lebensjahres);

b. für ein adoptiertes Kind: vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes (vor Vollendung des sechsten Lebensjahres), wenn es vor Vollendung des dritten Lebensjahres adoptiert wurde, oder ab dem gerichtlichen Adoptionsbeschluss für die folgenden Jahre.

2. Der auf den ersten Antrag folgende jährliche Antrag kann bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes gestellt werden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Wenn kein Familienindex vorliegt oder der Familienindex größer als 0,70 ist

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 e s.m. e i., articolo 8 bis, comma 7 bis - approvazione dei "Criteri e modalità per la concessione e l''erogazione dell''assegno di natalità per il terzo figlio".

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Sistema integrato delle politiche strutturali per la promozione del benessere familiare e della natalità

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Legge provinciale 2 marzo 2011, n. 1 e s.m.i, articolo 8 bis, comma 7 bis - modifica della deliberazione di Giunta provinciale n. 2106 di data 19 dicembre 2025 concernente "Criteri e modalità per la concessione dell''erogazione dell''assegno di natalità per il terzo figlio"

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.09.2026 18:09

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