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GMO für Wein – Absatzförderung auf Drittmärkten – Wirtschaftsjahr 2026/2027

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Bekanntmachung zur Einreichung von Projekten für das Wirtschaftsjahr 2026/27 im Rahmen der Maßnahme „GMO Wein – Absatzförderung auf Drittlandsmärkten“, Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021.

Beschreibung

Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein ist die einheitliche Regelung der Europäischen Union, die bestimmte Vorschriften für den Weinsektor festlegt, sowohl hinsichtlich der Produktionsvorschriften als auch der den Betrieben gewährten nicht rückzahlbaren Zuschüsse.
Die Fördermittel der GMO für Wein werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten (MASAF) sowie von den Landwirtschaftsämtern der einzelnen Regionen und autonomen Provinzen vergeben.
Im Rahmen der GVO Wein zur Absatzförderung in Drittländern werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ausgaben im Zusammenhang mit der Absatzförderung von Wein im Ausland gewährt, wie beispielsweise die Teilnahme an Messen, Verkostungen in Restaurants oder einfache Werbung.

An wen es sich richtet

An der Maßnahme „OCM Vino Promozione“ können folgende Antragsteller teilnehmen:

  • Berufs- und Erzeugerorganisationen
  • die Verbände von Weinproduzentenorganisationen
  • Branchenverbände
  • Schutzkonsortien sowie deren Verbände und Dachverbände
  • Weinerzeuger
  • öffentliche Stellen
  • die zeitlich begrenzten Unternehmens- und Zweckgemeinschaften
  • Konsortien, Verbände, Dachverbände und Genossenschaften
  • Unternehmensnetzwerke

So geht es

Die erforderlichen Unterlagen und die Modalitäten für die Einreichung der Projekte sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 629 vom 30. April 2026 und im Direktorialdekret Nr. 173157, das aufder offiziellen Websitedes Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft heruntergeladen werden kann.

Der Förderantrag ist über das SIAN-Portal auszufüllen und einzureichen. 

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 30. Juni 2026 um 12.00 Uhr. 

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Attuazione campagna 2026 - 2027 della Misura "O.C.M. Vino - Promozione sui mercati dei Paesi terzi", prevista dall''articolo 58, paragrafo 1, lettera k) del regolamento (UE) 2021/2115 del Parlamento europeo e del consiglio del 2 dicembre 2021.

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Modifica della deliberazione della Giunta provinciale n. 629 di data 30 aprile 2026, avente ad oggetto: "Attuazione campagna 2026 - 27 della Misura "O.C.M. Vino - Promozione sui mercati dei Paesi terzi", prevista dall''articolo 58, paragrafo 1, lettera k) del regolamento (UE) 2021/2115 del Parlamento europeo e del consiglio del 2 dicembre 2021".

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.06.2026 12:02

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