Beschreibung
Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein ist die einheitliche Regelung der Europäischen Union, die bestimmte Vorschriften für den Weinsektor festlegt, sowohl hinsichtlich der Produktionsvorschriften als auch der den Betrieben gewährten nicht rückzahlbaren Zuschüsse.
Die Fördermittel der GMO für Wein werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten (MASAF) sowie von den Landwirtschaftsämtern der einzelnen Regionen und autonomen Provinzen vergeben.
Im Rahmen der GVO Wein zur Absatzförderung in Drittländern werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ausgaben im Zusammenhang mit der Absatzförderung von Wein im Ausland gewährt, wie beispielsweise die Teilnahme an Messen, Verkostungen in Restaurants oder einfache Werbung.