Beschreibung
Sie wird im Rahmen dergemeinsamen Organisation der Agrarmärkte (GMO) und des Strategieplans der GAP (SPP) für den Zeitraum 2023-2027 finanziert.
Die Ziele dieser Intervention sind
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Keltertraubenerzeuger durch Anpassung der Sorten an neue Verbrauchertrends, wobei autochthone Sorten bevorzugt werden;
- die Einführung von Anbausystemen, die im Hinblick auf die Umwelt die Qualität der Trauben verbessern können;
- die Wahl der Sorte in Abhängigkeit von den Umweltmerkmalen des Anbaugebiets;
- die Senkung der Produktionskosten.
| Umfang und Abgrenzung des Interventionsgebiets Das Interventionsgebiet umfasst das gesamte Gebiet der Provinz Trient. DOP "TRENTINO DOP "TRENTO" TEROLDEGO ROTALIANO"DOP DOP "CASTELLER" DOP "VALDADIGE" DOP "KALTERER SEE" ODER "KALTERER" DOP "VALDADIGE TERRADEIFORTI" DOP "DELLE VENEZIE" IGP "VIGNETI DELLE DOLOMITI" VALLAGARINA" IGP TRE VENEZIE" IGP. |
Nachstehend finden Sie einige Erläuterungen und Klarstellungen zur Intervention:
| Prioritäten Für die Kampagne 2023/2024 legt die Provinz keine Prioritätskriterien fest. Sollte das für die Intervention zur Verfügung stehende Budget nicht ausreichen, um allen Anträgen gerecht zu werden, wird das Pro-rata-Kriterium angewandt, wie inArtikel 4 Absatz 3 des Ministerialerlasses 646643/2022 vorgesehen. |
Beschränkungen
| - Die Daten der umzustrukturierenden Pflanzen müssen korrekt definiert sein und mit den Daten in der Betriebsdatei und der Weinbaukartei der betreffenden Person übereinstimmen. |
| - Die zu verwendenden Anpflanzungsgenehmigungen müssen vor dem Abrechnungsvorschlag festgelegt werden. |
| Die mit dem Beitrag im Rahmen dieser Maßnahme bepflanzten Flächen müssen, außer in ordnungsgemäß dokumentierten Fällen höherer Gewalt, wie sie in den geltenden Vorschriften vorgesehen sind, ihren Verwendungszweck beibehalten und dürfen daher frühestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung an den Begünstigten gerodet werden. Im Falle von Marktkrisen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen ist es möglich, vorbehaltlich einer entsprechenden Mitteilung an die Autonome Provinz Trient, die im Rahmen der Gemeinschaftsverordnungen finanzierten Flächen zu roden und anschließend auf Kosten des Antragstellers auf derselben Parzelle und für dieselbe Fläche mit einer für die Autonome Provinz Trient geeigneten Sorte neu zu bepflanzen und anschließend die Beschränkung für die fehlenden Jahre auf den neuen Weinberg zu übertragen. |