Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Führerschein – Verlängerung

  • Aktiv

Hinweise zur Verlängerung des Führerscheins

Beschreibung

Der Führerschein mussjenachKlasse und Alter desFahrers inunterschiedlichen Abständenverlängert werden. Das Ablaufdatum ist auf dem Führerschein selbst vermerkt.

Die Erneuerung erfolgtim Rahmen einerUntersuchungdurch zugelassene Ärzte,beider die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs festgestellt wird. In der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzbehörde für Gesundheitsdienste (APSS) oder in den Räumlichkeiten von Fahrschulen/Fahrpraxisagenturen durchgeführt werden, in denen zugelassene Ärzte freiberuflich tätig sind.

Bei bestimmten Erkrankungen oder bei der Verlängerung bestimmter Führerscheinklassen (siehe unten) muss die ärztliche Untersuchung voreiner örtlichen medizinischen Kommissionerfolgen.Alle Informationenhierzufinden Sieauf derSeite zur Führerscheinverlängerung vor einer örtlichen medizinischen Kommission auf der Website der APSS.

Gültigkeitsdauer der verschiedenen Führerscheinklassen

Die Führerscheine der KlassenAM, A1, A2, A, B1, B und BE müssenerneuert werden:

  • alle 10 Jahre bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • alle 5 Jahre bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres
  • alle 3 Jahre bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres
  • alle 2 Jahre nach Vollendung des 80. Lebensjahres

Die entsprechendenSonderführerscheine AMS, A1S, A2S, AS, B1S und BS müssenstets bei der örtlichen medizinischen Kommission erneuert werden, und zwar alle 5 Jahre bis zum 70. Lebensjahr; danach gelten die regulären Fristen.  

Die Führerscheine der KlassenC1, C1E, C und CE müssenerneuert werden:

  • alle 5 Jahre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (Höchstalter für die Erneuerung beim Einzelarzt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres)
  • alle 2 Jahre nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss die Untersuchung zur Bestätigung der Gültigkeit bei einer örtlichen medizinischen Kommission durchgeführt werden;

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres und bis zum 68. Lebensjahr ist für das Führen von Lastzügen und Sattelzügen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 20 t mit dem Führerschein der Klasse CE eine spezielle Bescheinigung erforderlich, die jährlich nach einer fachärztlichen Untersuchung bei einer örtlichen medizinischen Kommission zu erwerben ist. Ab dem 68. Lebensjahr dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr geführt werden.

Die entsprechendenSonderführerscheine C1S und CS müssenstets bei einer örtlichen medizinischen Kommission erneuert werden und unterliegen den regulären Fristen.

Die FührerscheineD1, D1E, D und DE müssenerneuert werden:

  • alle 5 Jahre bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres

Ab dem 60. Lebensjahr berechtigen die Führerscheine D1 oder D nur noch zum Führen der mit dem Führerschein B vorgesehenen Fahrzeuge, während die Führerscheine D1E und DE nur zum Führen von Fahrzeugen berechtigen, für die der Führerschein BE erforderlich ist. 

Nach Vollendung des 60. Lebensjahres und bis zum 68. Lebensjahr ist zum Führen von Bussen, Lastkraftwagen, Lastzügen, Gelenkbussen und Sattelzügen, die für den Personentransport bestimmt sind, mit den Führerscheinen D1, D1E, D und DE Busse, Lastkraftwagen, Lastzüge, Gelenkbusse und Sattelzüge für den Personentransport zu fahren, ist eine spezielle Bescheinigung erforderlich, die jährlich nach einer fachärztlichen Untersuchung durch die örtliche medizinische Kommission ausgestellt wird. Nach Vollendung des 68. Lebensjahres dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr gefahren werden.

Wer nach Vollendung des 65. Lebensjahres im Besitz eines bis zum 30.09.2004 erworbenen Führerscheins der Klassen D oder DE ist, der das Führen von Fahrzeugen erlaubt, die jeweils durch die Führerscheinklassen C und CE zugelassen sind, muss, um diese Fahrzeuge weiterhin führen zu dürfen, die für die Führerscheinklassen C und CE geltenden Verlängerungsvorschriften einhalten.

Die entsprechendenSonderführerscheine D1S und DSmüssen stets bei der örtlichen medizinischen Kommission erneuert werden und unterliegen den regulären Fristen.

Tabella riassuntiva della durata di validità delle patenti

Tabella riassuntiva della durata di validità della patenti

An wen es sich richtet

Dieser Service richtet sich an Personen, deren Führerschein bald abläuft.

So geht es

Um die regelmäßige ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin beimCUP vereinbaren, entweder telefonisch oder online über die Website.

Für die Untersuchung vorder örtlichen medizinischen Kommission konsultieren Sie bittedieSeite zur Erneuerung des Führerscheins vor der örtlichen medizinischen Kommission auf der Website der APSS.

Besondere Fälle

Ein Fahrer, der verpflichtet ist, seinen Führerschein bei der örtlichen medizinischen Kommission zu verlängern, und der die ärztliche Untersuchung nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Dokuments absolvieren kann, kann – nachdem er einen Termin für die Untersuchung vereinbart hat – einevorläufige Fahrerlaubnis beantragen,die bis zum Abschluss des Erneuerungsverfahrensgültig ist.

Zeiten und Fristen

Das Ablaufdatum des Führerscheins ist auf dem Führerschein selbst vermerkt.

Nach der ärztlichen UntersuchungübermitteltderArzt dem Ministerium auf elektronischem Wege das ärztliche Attest, das Foto, die Unterschrift des Führerscheininhabers und die Angaben zu den Zahlungen.

Bei positivem Untersuchungsergebnis druckt der Arzt die Bescheinigung über die bestätigte Gültigkeit aus und händigt sie dem Betroffenen aus: Die Bescheinigung gilt ausschließlich für den Straßenverkehr auf italienischem Gebiet und bis zum Erhalt des neuen Führerscheins.
Anschließend sendet das Ministerium einen neuen Führerschein an die bei der Verlängerung angegebene Adresse des Inhabers per Einschreiben, wobei die Kosten vom Empfänger zu tragen sind und beim Zusteller bei der Aushändigung zu begleichen sind. Es ist auch möglich, eine andere Zustelladresse als die Wohnadresse anzugeben.

Falls die elektronische Übermittlung der Daten an das Ministerium nicht möglich ist, händigt der Arzt dem Nutzer einen ärztlichen Bericht in Papierform aus und verweist ihn an die Kraftfahrzeugbehörde, um das Verfahren zur Führerscheinverlängerung abzuschließen.

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „N004“, Gebiet Trient

Gebühren
10,20 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „N004“, Gebiet Trient

Arztbesuchsticket
(*)

Kosten für den Zustelldienst
7,32 Euro

Zahlung bei Aushändigung des Führerscheins

(*) Die Kosten für die Praxisgebühr sind auf der Website der Landesbehörde für Gesundheitsdienste (APSS) aufgeführt, sowohl für reguläre Untersuchungen als auch für Untersuchungen vor dem örtlichen medizinischen Ausschuss.

Für die Zahlung der Gebühren und der Stempelsteuer über PagoPA müssen Sie sich auf demPortal für Kraftfahreranmelden und die nachstehenden Anweisungen befolgen. Der PagoPA-Tarifcode für die Verlängerung des Führerscheins lautetN004 – FÜHRERSCHEINVERLÄNGERUNG (10,20 Euro + 16,00 Euro) (REGION TRENTO).

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Vorläufige Fahrerlaubnis für die Erneuerung des Führerscheins in CML

So beantragen Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis, wenn Sie es versäumen, vor Ablauf Ihres Dokuments eine ärztliche Untersuchung bei der örtlichen Ärztekommission (CML) zu beantragen.

Letzte Änderung: 22.07.2026 18:03

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren