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Führerschein - Erneuerung

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Anleitung zur Erneuerung Ihres Führerscheins

Beschreibung

Der Führerschein muss je nach Klasse und Alter des Fahrers zu unterschiedlichen Terminen erneuert werden. Das Ablaufdatum ist auf dem Führerschein selbst vermerkt.

Die Erneuerung besteht aus einer Untersuchung zur Feststellung der physischen und psychologischen Anforderungen an die Fahreignung durch zugelassene Ärzte. In der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzialagentur für das Gesundheitswesen (Azienda Provinciale per i Servizi Sanitari - APSS) oder in den Büros der Fahrschulen/Fahrpraxisagenturen durchgeführt werden, in denen die zugelassenen Ärzte freiberuflich tätig sind.

Bei bestimmten Krankheiten oder für die Erneuerung bestimmter Führerscheinklassen (siehe unten) muss die ärztliche Untersuchung bei der örtlichen Ärztekommission durchgeführt werden. Alle Informationen finden Sie auf der Seite , die sich mit der Erneuerung des Führerscheins bei der örtlichen Ärztekommission befasst, auf der Website der APSS.

Dauer der Gültigkeit der verschiedenen Führerscheinklassen

Die Führerscheine AM, A1, A2, A, B1, B, BE müssen erneuert werden

  • alle 10 Jahre bis zum Alter von 50 Jahren
  • alle 5 Jahre bis zum Alter von 70 Jahren
  • alle 3 Jahre bis zum Alter von 80 Jahren
  • nach Vollendung des 80. Lebensjahres alle 2 Jahre

Die entsprechenden Sonderführerscheine AMS, A1S, A2S, AS, B1S, BS müssen bis zum Alter von 70 Jahren alle 5 Jahre bei der örtlichen Ärztekommission erneuert werden, danach gelten die üblichen Fristen.

Die Führerscheine C1, C1E, C, CE müssen erneuert werden

  • alle 5 Jahre bis zum Alter von 65 Jahren
  • nach Vollendung des 65. Lebensjahres alle 2 Jahre

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss die Gültigkeitsbestätigungsuntersuchung in einer örtlichen Ärztekommission durchgeführt werden;

Nach Vollendung des 65. und bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres ist für das Führen von Sattelzugmaschinen und Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t mit einem EG-Führerschein eine besondere Bescheinigung erforderlich, die jedes Jahr nach einer Fachuntersuchung durch eine örtliche Ärztekommission erneuert werden muss. Nach Vollendung des 68. Lebensjahres dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr geführt werden.

Die entsprechenden Sonderführerscheine C1S, CS müssen immer bei der örtlichen Ärztekommission erneuert werden und unterliegen den regulären Fristen.

Die Führerscheine D1, D1E, D, DE müssen erneuert werden

  • alle 5 Jahre bis zum Alter von 70 Jahren
  • alle 3 Jahre bis zum Alter von 80 Jahren
  • nach Vollendung des 80. Lebensjahres alle 2 Jahre

Nach Vollendung des 60. Lebensjahres berechtigen die Führerscheine D1 oder D nur noch zum Führen von Fahrzeugen, für die ein Führerschein der Klasse B erforderlich ist, während die Führerscheine D1E und DE nur noch zum Führen von Fahrzeugen berechtigen, für die ein Führerschein der Klasse BE erforderlich ist.

Nach Vollendung des 60. und bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres ist für das Führen von Kraftomnibussen, Lastkraftwagen, Sattelzügen und Gliederzügen mit den Führerscheinen D1, D1E, D und DE eine besondere Bescheinigung erforderlich, die jedes Jahr nach einer Fachuntersuchung bei der örtlichen Ärztekommission erworben werden muss. Nach Vollendung des 68. Lebensjahres ist es nicht mehr möglich, diese Fahrzeuge zu führen.

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Inhaber eines bis zum 30.9.2004 erworbenen Führerscheins D oder DE, der zum Führen von Fahrzeugen mit C- bzw. CE-Führerschein berechtigt, die Vorschriften für die Erneuerung von C- und CE-Führerscheinen einhalten, um diese Fahrzeuge weiterhin führen zu können.

Die entsprechenden speziellen D1S- und DS-Führerscheine müssen immer bei der örtlichen Ärztekommission erneuert werden, wobei die regulären Fristen einzuhalten sind.

Tabella riassuntiva della durata di validità delle patenti

Tabella riassuntiva della durata di validità della patenti

An wen es sich richtet

Der Dienst richtet sich an Personen, deren Führerschein demnächst abläuft.

So geht es

Für eine ordentliche ärztliche Untersuchung müssen Sie einen Termin vereinbaren, indem Sie sich an die CUP wenden, anrufen oder online auf die Website zugreifen.

Für den Besuch bei der örtlichen Ärztekommission konsultieren Sie die Seite über die Erneuerung des Führerscheins bei der örtlichen Ärztekommission auf der Website der APSS.

Besondere Fälle

Ist ein Fahrer, der seinen Führerschein bei der örtlichen Ärztekommission erneuern muss, nicht in der Lage, sich vor Ablauf der Gültigkeit des Dokuments einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, kann er nach Anmeldung der Untersuchung eine vorläufige Fahrerlaubnis beantragen, die bis zum Abschluss der Erneuerungsverfahren gültig ist.

Zeiten und Fristen

Das Ablaufdatum der Lizenz ist auf der Lizenz angegeben.

Nach der ärztlichen Untersuchung übermittelt der Arzt die ärztliche Bescheinigung, das Foto, die Unterschrift des Fahrers und die Zahlungsangaben auf elektronischem Wege an das Ministerium.

Bei erfolgreicher Untersuchung druckt der Arzt eine Bescheinigung über die Gültigkeit aus und händigt sie der betreffenden Person aus: Die Bescheinigung gilt ausschließlich für Fahrten im italienischen Hoheitsgebiet und bis zum Erhalt des neuen Führerscheins.
Anschließend sendet das Ministerium einen neuen Führerschein an die bei der Verlängerung angegebene Adresse des Inhabers per versicherter Post auf Kosten des Empfängers, die dem Postboten zu zahlen sind. Es ist auch möglich, eine andere Zustelladresse als die Wohnsitzadresse anzugeben.

In Fällen, in denen es nicht möglich ist, die Daten elektronisch an das Ministerium zu übermitteln, händigt der Arzt dem Nutzer ein medizinisches Gutachten in Papierform aus und verweist ihn an das Kraftfahrzeugamt, um die Akte zur Erneuerung des Führerscheins zu vervollständigen.

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "N004" AMBITO TRENTO

Gebühren
10,20 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "N004" AMBITO TRENTO

Ticket für die ärztliche Untersuchung
(*)

Kosten für den Zustelldienst
7,32 Euro

Zahlung bei Aushändigung des Führerscheins

(*) Die Kosten für die ärztliche Untersuchung sind auf der Website der Azienda Provinciale per i Servizi Sanitari (APSS) aufgeführt, sowohl für normale Untersuchungen als auch für Besuche bei der örtlichen Ärztekommission.

Um die Gebühren und Stempelabgaben über PagoPA zu bezahlen, müssen Sie sich in das Portal für Autofahrer einloggen und die nachstehenden Anweisungen befolgen. Der PagoPA-Gebührencode für die Erneuerung des Führerscheins lautet N004 - RINNOVO PATENTE (Euro 10,20 + 16,00) (AMBITO TRENTO).

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Vorläufige Fahrerlaubnis für die Erneuerung des Führerscheins in CML

So beantragen Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis, wenn Sie es versäumen, vor Ablauf Ihres Dokuments eine ärztliche Untersuchung bei der örtlichen Ärztekommission (CML) zu beantragen.

Letzte Änderung: 19.11.2025 08:52

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