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Führerschein - Duplikatverlust durch Diebstahl

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So beantragen Sie ein Duplikat Ihres Führerscheins bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung.

Beschreibung

Innerhalb von 48 Stunden nach Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Führerscheins muss der Inhaber des Führerscheins dies der Polizei melden, die gleichzeitig einen vorläufigen Führerschein ausstellt. Ab dem Zeitpunkt der Ausstellung dieses vorläufigen Führerscheins ist der in der Anzeige genannte Führerschein nicht mehr gültig, und im Falle seines Wiederauffindens oder seiner Rückgabe ist der Anzeigende verpflichtet, ihn zu vernichten.

Nach der Anzeige teilt die Polizeibehörde dem Betroffenen mit, ob er das Duplikat direkt zu Hause bei der Zentralen Dienststelle des Ministeriums für Verkehr und Schifffahrt erhält oder ob er sich zur Beantragung zum Kraftfahrzeugamt der Provinz begeben muss.

Der Nutzer kann nur in zwei Fällen ein Duplikat des verlorenen, gestohlenen oder zerstörten Führerscheins beim Provinzial-Kraftfahrzeugamt beantragen

  • wenn er von der Behörde, bei der die Anzeige eingegangen ist, darauf hingewiesen wurde und diese festgestellt hat, dass das Duplikat des Dokuments nicht aus dem nationalen Register der Führerscheininhaber entnommen werden kann
  • wenn er von der Zentralen Zulassungsstelle angesprochen wurde und diese festgestellt hat, dass das Duplikat nicht aus dem nationalen Führerscheinregister entnommen werden kann.

Beschränkungen

Hinweis: Es ist ratsam, sich an das Kraftfahrt-Bundesamt(patenti@provincia.tn.it) zu wenden, um die richtigen Informationen über die zu zahlende Gebühr zu erhalten.

An wen es sich richtet

Der Dienst steht allen Interessierten offen.

So geht es

  • einen Termin in den Büros der Kfz-Zulassungsbehörde über den Abschnitt "Digitale Kanäle" vereinbaren;
  • die unter "Einzureichende Dokumente" aufgeführten Unterlagen ausfüllen und einreichen.

Für die Zahlung ist es notwendig, PAGOPA über "il portale dell'automobilista" zu benutzen, siehe:

PAGOPA-ANWEISUNGEN

Der PAGOPA-Code für den Tarif "Duplikat des Führerscheins bei Diebstahlverlust" lautet:

  • N007 "Duplikat des Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl" (NATIONAL AMBICTION);
  • T007 "Duplikat des Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl (nicht duplizierbarer UCO)" (TRENTO AMBIT).

NB: Die Zahlung N007 erfolgt unter der Annahme, dass der Führerschein duplizierbar ist. Die Zahlung T007 erfolgt in der Annahme, dass der Führerschein nicht duplizierbar ist.

Es ist ratsam, sich an die Straßenverkehrsämter zu wenden(patenti@provincia.tn.it), um die richtigen Informationen über den zu zahlenden Tarif zu erhalten.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Falls der verlorene Führerschein nicht dupliziert werden kann, muss das Dossier bei der Führerscheinstelle eingereicht werden, indem folgende Dokumente eingereicht werden

  • das ausgefüllte Formular TT2112;
  • Vorlage des vorläufigen Führerscheins und der von der Polizeibehörde ausgestellten Verlust-/Diebstahl-/Zerstörungsmeldung;
  • Vorlage von zwei aktuellen Passbildern auf weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung auf nicht-thermischem Papier mit Unterschrift auf der Rückseite (wenn der Antrag nicht direkt von der betreffenden Person gestellt wird, muss eines der Fotos bei der örtlichen Behörde legalisiert werden) (es besteht die Möglichkeit, den Selbstbedienungskiosk für Passbilder in der Kfz-Zulassungsstelle zu benutzen)
  • ein gültiges Ausweisdokument vorlegen;
  • wenn die Akte nicht vom Antragsteller vorgelegt wird, muss das Formular TT2112 (vom Antragsteller unterschrieben) von einem Bevollmächtigten auf Normalpapier und einer Fotokopie eines Ausweises des Führerscheininhabers begleitet werden; der Bevollmächtigte muss in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument vorlegen
  • Quittung über die bei PAGOPA geleistete Zahlung des Tarifs T007 "Duplikat des Führerscheins bei Verlust, Diebstahl und Zerstörung" (AMBITO TRENTO).
  • wenn der Führerschein demnächst abläuft, ist es ratsam, die vom zugelassenen Arzt ausgestellte entmaterialisierte ärztliche Bescheinigung vorzulegen (die Erneuerung erfolgt gleichzeitig); ebenso ist zu verfahren, wenn der Führerschein bereits abgelaufen ist. In beiden Fällen ist das Formblatt TT2112 einzureichen, mit dem ein Duplikat bei Verlust mit gleichzeitiger Verlängerung beantragt wird, wobei anstelle der oben genannten Gebühr T007 die Gebühr T038 - DUPLICATE FOR LOSS WITH CONSEQUENT RENEWAL (RIGHTS € 10,20 | POSTAGE € 32,00) zu entrichten ist.

N.B: Nicht-EU-Bürger müssen ihren gültigen Aufenthaltstitel im Original vorlegen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Sie können sich jederzeit bewerben.

Kosten

Gebühren (Zahlung über PAGOPA-Tarif "N007" oder "T007")
10,20

Kontakt

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Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
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NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.07.2025 18:02

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