Beschreibung
Innerhalb von 48 Stunden nach Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Führerscheins muss der Inhaber des Führerscheins dies der Polizei melden, die gleichzeitig einen vorläufigen Führerschein ausstellt. Ab dem Zeitpunkt der Ausstellung dieses vorläufigen Führerscheins ist der in der Anzeige genannte Führerschein nicht mehr gültig, und im Falle seines Wiederauffindens oder seiner Rückgabe ist der Anzeigende verpflichtet, ihn zu vernichten.
Nach der Anzeige teilt die Polizeibehörde dem Betroffenen mit, ob er das Duplikat direkt zu Hause bei der Zentralen Dienststelle des Ministeriums für Verkehr und Schifffahrt erhält oder ob er sich zur Beantragung zum Kraftfahrzeugamt der Provinz begeben muss.
Der Nutzer kann nur in zwei Fällen ein Duplikat des verlorenen, gestohlenen oder zerstörten Führerscheins beim Provinzial-Kraftfahrzeugamt beantragen
- wenn er von der Behörde, bei der die Anzeige eingegangen ist, darauf hingewiesen wurde und diese festgestellt hat, dass das Duplikat des Dokuments nicht aus dem nationalen Register der Führerscheininhaber entnommen werden kann
- wenn er von der Zentralen Zulassungsstelle angesprochen wurde und diese festgestellt hat, dass das Duplikat nicht aus dem nationalen Führerscheinregister entnommen werden kann.
Beschränkungen
Hinweis: Es ist ratsam, sich an das Kraftfahrt-Bundesamt(patenti@provincia.tn.it) zu wenden, um die richtigen Informationen über die zu zahlende Gebühr zu erhalten.