Freiwillige regionale Rentenversicherung für Hausfrauen

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Es handelt sich um ein regionales Versicherungssystem, das es Hausfrauen ermöglichte, mindestens 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, um eine Altersrente aufzubauen.

Beschreibung

Es handelt sich um eine freiwillige regionale Versicherung für Hausfrauen zum Aufbau einer regionalen Altersrente, die für Personen bestimmt ist, die aufgrund fehlender Sozialversicherungsbeiträge keine Rente von anderen Sozialversicherungsträgern erhalten können.

Die Region Trentino-Südtirol hat eine Mindestdauer von 15 Jahren freiwilliger Versicherungsmitgliedschaft und die Zahlung von mindestens 15 und höchstens 18 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen.

Die Möglichkeit, der regionalen Versicherung beizutreten, wurde am 22. Februar 2005 endgültig geschlossen.

Merkmale der Rente

Je nach dem bei der Anmeldung gewählten Versicherungsplan und einer speziellen mathematischen Berechnung variiert die Höhe der Rente für das Jahr 2025, die sich aus den gezahlten Beiträgen ergibt, zwischen mindestens 520,50 Euro brutto und höchstens 624,60 Euro brutto pro Monat für dreizehn Monate.

Bis zum 31. Dezember 2024 wurde die monatliche Bruttorente bis zu einem Betrag von 597,39 Euro aufgestockt, wenn die persönlichen und ehelichen Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschritten. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Möglichkeit der Aufstockung der regionalen Mindestaltersrente nicht mehr vorgesehen.

Im Falle des Todes des Leistungsempfängers ist die Rente nicht umkehrbar.

Die Rente wurde jährlich nach dem durch Ministerialerlass festgelegten automatischen Ausgleich aufgewertet und unterliegt der für das jeweilige Jahr der Leistung geltenden Besteuerung.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Rente nicht mehr ausgeglichen; der Bruttobetrag der Rente bleibt im Laufe der Zeit konstant und entspricht dem Wert vom 31. Dezember 2024.

Der Beitrag wird jährlich durch Beschluss des Regionalrats festgelegt; der Betrag für das Jahr 2025 wurde auf 1.686,00 EUR festgesetzt. Für Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen gibt es jedoch eine prozentuale Ermäßigung dieses Betrages von bis zu 50%.

Für Personen, die Kinder bis zum Alter von 15 Jahren oder zu 100 % erwerbsunfähige Familienangehörige mit Begleitung betreut haben, ohne eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben, wird ein fiktiver Beitrag von maximal 3 Jahren angerechnet (ggf. unter Anrechnung auf die mindestens 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Versicherte dies ausdrücklich beantragt).

Wer Beiträge zu anderen Pensionsfonds gezahlt hat, die nicht zur Beantragung einer Pension verwendet werden können, weil sie für eine Pension nicht ausreichen, kann sie durch Einlösung bis zu maximal 5 Jahren anrechnen lassen. Die Ablösung ist aufwändig, muss im Jahr des Renteneintritts erfolgen und wird zu einem Teil von der Region Trentino-Südtirol getragen.

Angesichts der Unvereinbarkeit der regionalen Rente mit anderen Direktrenten konnten sich alle Personen anmelden, die nicht als Arbeitnehmer oder Selbständige bei anderen Kassen versichert waren.

Diejenigen, die bereits eine Direktrente bezogen, konnten hingegen nicht beitreten.
Es ist jederzeit möglich, die Beitragszahlung einzustellen und auf die regionale Rente zu verzichten, wobei 80 % des eingezahlten Betrags zurückerstattet werden.

Im Falle des vorzeitigen Todes des Versicherten werden dem Ehepartner oder den Kindern 100 % der eingezahlten, aufgewerteten Beiträge erstattet.

An wen es sich richtet

Eine Hausfrauenrente setzt voraus, dass die in die Versicherung aufgenommene Person freiwillig, unmittelbar, gewöhnlich und überwiegend die Tätigkeit einer Hausfrau in ihrem Haushalt ausübt (Organisation und Führung des Familienlebens, Betreuung und Erziehung von Kindern oder minderjährigen Kindern im Haushalt, Pflege und Unterstützung von nicht selbstversorgenden Familienmitgliedern).

Diese Voraussetzung muss während der gesamten Dauer der Versicherung (mindestens 15 Kalenderjahre ab dem Zeitpunkt der Anmeldung) aufrechterhalten werden.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Hausfrau die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • Sie muss seit mindestens drei Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol haben oder mit einer Person verheiratet sein, die seit drei Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in der Region hat
  • nicht aufgrund einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit in einem obligatorischen Sozialversicherungssystem gemeldet sein, mit Ausnahme von Personen, die in der gesonderten INPS (Nationale Sozialversicherungsanstalt) gemeldet sind (Personen, die eine kontinuierliche koordinierte Zusammenarbeit, professionelle Dienstleistungen usw. ausüben)
  • keine direkte Rente von italienischen oder ausländischen Sozialversicherungsträgern beziehen (die Hinterbliebenenrente des Ehegatten und andere beitragsunabhängige Renten sind indirekte Renten).

Ein Rentenantrag kann nur von einem Versicherten gestellt werden, der die Voraussetzungen Alter (65 Jahre), Versicherungsjahre (mindestens 15 Jahre Mitgliedschaft) und Beitragsjahre (mindestens 15 und höchstens 18 Jahre) erfüllt.

Das Erfordernis, keine Direktrente von anderen italienischen oder ausländischen Sozialversicherungsträgern zu beziehen, muss während der gesamten Dauer der regionalen Altersrentenleistung aufrechterhalten werden.

Die Möglichkeit, sich für eine freiwillige regionale Rentenversicherung für Hausfrauen anzumelden, ist seit dem 22. Februar 2005 endgültig geschlossen.

So geht es

Die Versicherten müssen jährlich eine Erklärung anstelle einer Bescheinigung und einer eidesstattlichen Erklärung einreichen, um zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für den Wohnsitz im Trentino, die Sozialversicherung und das Haushaltseinkommen erfüllen.

Die jährlich aktualisierten Formulare werden vom Landesamt für Sozialhilfe und Sozialfürsorge an die Wohnanschrift der Versicherten geschickt.

Es besteht die Möglichkeit, bis zum Tag vor der Beantragung der Rente aus der Versicherung auszusteigen und eine Rückerstattung von 80 % der gezahlten Beiträge zu erhalten.

Im Falle des Todes des Versicherten teilt der überlebende Ehegatte oder, in Ermangelung dessen, die Kinder der Agentur die IBAN-Daten mit, damit die vom Versicherten gezahlten Beträge zu 100 % aufgewertet werden können.

Zeiten und Fristen

Maximale Wartetage.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

die Abgabe der Versicherungsverzichtserklärung oder die Meldung des Todes der versicherten Person.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Istituzione dell'assicurazione regionale volontaria per la pensione alle persone casalinghe

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Regolamento recante disposizioni in materia di previdenza integrativa ai sensi delle leggi regionali 24 maggio 1992, n. 4, 25 luglio 1992, n. 7 e 28 febbraio 1993, n. 3

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Emanazione del nuovo regolamento di esecuzione della legge regionale 28 febbraio 1993, n. 3 e successive modificazioni ed integrazioni, concernente 'Istituzione dell'assicurazione regionale volontaria per la pensione alle persone casalinghe'

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Kontakt

APAPI - Settore pensione regionale di vecchiaia e liquidazione rette mantenimento minori in affido extra parentale.

PEC:
apapi.pensionecasalinghe@pec.provincia.tn.it

Telefono dalle 9.00 alle 12.00 - Annalisa Caldonazzi - Funzionario amministrativo e organizzativo:
0461 - 493255

Telefono dalle 9.00 alle 12.00 - Irene Rizzi - assistente :
0461 - 493256

email:
annalisa.caldonazzi@provincia.tn.it

email:
irene.rizzi@provincia.tn.it

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