Beschreibung
Es handelt sich um eine freiwillige regionale Versicherung für Hausfrauen zum Aufbau einer regionalen Altersrente, die für Personen bestimmt ist, die aufgrund fehlender Sozialversicherungsbeiträge keine Rente von anderen Sozialversicherungsträgern erhalten können.
Die Region Trentino-Südtirol hat eine Mindestdauer von 15 Jahren freiwilliger Versicherungsmitgliedschaft und die Zahlung von mindestens 15 und höchstens 18 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen.
Die Möglichkeit, der regionalen Versicherung beizutreten, wurde am 22. Februar 2005 endgültig geschlossen.
Merkmale der Rente
Je nach dem bei der Anmeldung gewählten Versicherungsplan und einer speziellen mathematischen Berechnung variiert die Höhe der Rente für das Jahr 2025, die sich aus den gezahlten Beiträgen ergibt, zwischen mindestens 520,50 Euro brutto und höchstens 624,60 Euro brutto pro Monat für dreizehn Monate.
Bis zum 31. Dezember 2024 wurde die monatliche Bruttorente bis zu einem Betrag von 597,39 Euro aufgestockt, wenn die persönlichen und ehelichen Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschritten. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Möglichkeit der Aufstockung der regionalen Mindestaltersrente nicht mehr vorgesehen.
Im Falle des Todes des Leistungsempfängers ist die Rente nicht umkehrbar.
Die Rente wurde jährlich nach dem durch Ministerialerlass festgelegten automatischen Ausgleich aufgewertet und unterliegt der für das jeweilige Jahr der Leistung geltenden Besteuerung.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Rente nicht mehr ausgeglichen; der Bruttobetrag der Rente bleibt im Laufe der Zeit konstant und entspricht dem Wert vom 31. Dezember 2024.
Der Beitrag wird jährlich durch Beschluss des Regionalrats festgelegt; der Betrag für das Jahr 2025 wurde auf 1.686,00 EUR festgesetzt. Für Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen gibt es jedoch eine prozentuale Ermäßigung dieses Betrages von bis zu 50%.
Für Personen, die Kinder bis zum Alter von 15 Jahren oder zu 100 % erwerbsunfähige Familienangehörige mit Begleitung betreut haben, ohne eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben, wird ein fiktiver Beitrag von maximal 3 Jahren angerechnet (ggf. unter Anrechnung auf die mindestens 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Versicherte dies ausdrücklich beantragt).
Wer Beiträge zu anderen Pensionsfonds gezahlt hat, die nicht zur Beantragung einer Pension verwendet werden können, weil sie für eine Pension nicht ausreichen, kann sie durch Einlösung bis zu maximal 5 Jahren anrechnen lassen. Die Ablösung ist aufwändig, muss im Jahr des Renteneintritts erfolgen und wird zu einem Teil von der Region Trentino-Südtirol getragen.
Angesichts der Unvereinbarkeit der regionalen Rente mit anderen Direktrenten konnten sich alle Personen anmelden, die nicht als Arbeitnehmer oder Selbständige bei anderen Kassen versichert waren.
Diejenigen, die bereits eine Direktrente bezogen, konnten hingegen nicht beitreten.
Es ist jederzeit möglich, die Beitragszahlung einzustellen und auf die regionale Rente zu verzichten, wobei 80 % des eingezahlten Betrags zurückerstattet werden.
Im Falle des vorzeitigen Todes des Versicherten werden dem Ehepartner oder den Kindern 100 % der eingezahlten, aufgewerteten Beiträge erstattet.