Zugangsvoraussetzungen
Unter unternehmerischer Tätigkeit sind die
- im Handelsregister eingetragene Unternehmen
- selbstständige Tätigkeiten.
Untereiner Immobilieneinheit in der Nähedes Baugebiets der Nordzufahrt der oben genannten Umgehungsstraße sind jene Gebäude zu verstehen, die sich auf derselben Höhe wie die Zufahrtsbauwerke befinden und zur Via Brennero hin ausgerichtet sind, deren Grundstück direkt an das Baugelände grenzt oder bei denen sich zumindest ein Teil des Gebäudes in einer planimetrischen Entfernung von 30 m befindet, gemessen ab der Oberkante der Einmündungswände.
Zur Abgrenzungdes Baustellenbereichs werden auch die Abschnitte der Via Brennero berücksichtigt, die zwischen den beiden Zufahrten zur Nordzufahrt in Höhe des Bereichs liegen, in dem der Abriss der Gebäude stattgefunden hat.
Ausschluss
Von dem in diesen Kriterien genannten Zuschuss ausgeschlossen sind Immobilieneinheiten, die sich auf folgende Bereiche beziehen:
- unternehmerische Tätigkeiten, die nach dem Datum der Leistungserbringung (2. März 2023) aufgenommen wurden;
- unternehmerische Tätigkeiten, die am 2. März 2023 in Betrieb waren und deren Tätigkeit vor dem Datum der Einreichung des Förderantrags sowie vor der entsprechenden Bewilligung und Auszahlung der Förderung eingestellt wurde.
Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gestellt werden