Zugangsvoraussetzungen
Unter unternehmerischer Tätigkeit versteht man die
- im Handelsregister eingetragene Unternehmen
- selbstständige Tätigkeiten.
Untereiner Immobilieneinheit in der Nähedes Baugebiets der Nordzufahrt der oben genannten Umgehungsstraße sind Gebäude zu verstehen, die auf derselben Höhe wie die Zufahrtsbauwerke liegen und zur Via Brennero hin ausgerichtet sind, deren Grundstück direkt an das Baugelände angrenzt oder bei denen sich mindestens ein Teil des Gebäudes in einer planimetrischen Entfernung von 30 m befindet, gemessen ab der Oberkante der Einmündungswände.
Zur Abgrenzungdes Baustellenbereichs werden auch die Abschnitte der Via Brennero berücksichtigt, die zwischen den beiden Zufahrten zur Nordanbindung in dem Bereich liegen, der vom Abriss der Gebäude betroffen war.
Ausschluss
Von dem in diesen Kriterien genannten Zuschuss ausgeschlossen sind Immobilieneinheiten, die sich auf folgende Bereiche beziehen:
- unternehmerische Tätigkeiten, die nach dem Datum der Erbringung der Leistungen (2. März 2023) aufgenommen wurden;
- unternehmerische Tätigkeiten, die am 2. März 2023 in Betrieb waren und deren Tätigkeit vor dem Datum der Einreichung des Förderantrags sowie vor der entsprechenden Bewilligung und Auszahlung der Förderung eingestellt wurde.
Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gestellt werden