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Fördermittel für Unternehmen an der nördlichen Zufahrt zur Eisenbahnumgehungsstraße in Trient

  • Nicht aktiv

Frist für die Einreichung der Anträge: 12. Juli 2024.

Gesetz Nr. 22/2021 in der jeweils gültigen Fassung, Artikel 30a Absatz 1a. Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Zuschüssen für Unternehmen, die sich in der Nähe des Baugebiets der nördlichen Einmündung der Bahnumgehungsstrecke von Trient befinden.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Anträge konnten bis zum 12. Juli 2024 eingereicht werden .

Beschreibung

Art der förderfähigen Maßnahmen 

Der Zuschuss steht für jeden im Handelsregister eingetragenen Standort oder jede lokale Einheit zu, die einer Immobilie entspricht, die sich in der Nähe des Baugebiets der Nordzufahrt der oben genannten Umgehungsstraße befindet und zum Zeitpunkt der Leistungserbringung an das mit den Arbeiten beauftragte Unternehmen (2. März 2023) genutzt werden.

Fördermaßnahme

Der Zuschuss ist auf einen Pauschalbetrag in Höhe von:

  • 10.000,00 Euro pro Immobilieneinheit, die für unternehmerische Tätigkeiten genutzt wird, und wird gemäß der EU-Verordnung 2831/2023 (De-minimis-Regelung) gewährt.

An wen es sich richtet

Zugangsvoraussetzungen

Unter unternehmerischer Tätigkeit sind die 

  • im Handelsregister eingetragene Unternehmen 
  • selbstständige Tätigkeiten. 

Untereiner Immobilieneinheit in der Nähedes Baugebiets der Nordzufahrt der oben genannten Umgehungsstraße sind jene Gebäude zu verstehen, die sich auf derselben Höhe wie die Zufahrtsbauwerke befinden und zur Via Brennero hin ausgerichtet sind, deren Grundstück direkt an das Baugelände grenzt oder bei denen sich zumindest ein Teil des Gebäudes in einer planimetrischen Entfernung von 30 m befindet, gemessen ab der Oberkante der Einmündungswände.

Zur Abgrenzungdes Baustellenbereichs werden auch die Abschnitte der Via Brennero berücksichtigt, die zwischen den beiden Zufahrten zur Nordzufahrt in Höhe des Bereichs liegen, in dem der Abriss der Gebäude stattgefunden hat.

Ausschluss

Von dem in diesen Kriterien genannten Zuschuss ausgeschlossen sind Immobilieneinheiten, die sich auf folgende Bereiche beziehen:

  • unternehmerische Tätigkeiten, die nach dem Datum der Leistungserbringung (2. März 2023) aufgenommen wurden;
  • unternehmerische Tätigkeiten, die am 2. März 2023 in Betrieb waren und deren Tätigkeit vor dem Datum der Einreichung des Förderantrags sowie vor der entsprechenden Bewilligung und Auszahlung der Förderung eingestellt wurde.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gestellt werden

So geht es

Der Antrag für Inhaber von Unternehmen ist beim Amt für Wirtschaftsförderung und Anreize – APIAE, Via Solteri 38, 38121 Trient, einzureichen, und zwar per zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende Adresse: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Attenzione!
Der Antrag kann bis zum12. Juli 2024 eingereicht werden

Zeiten und Fristen

-

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses muss bis spätestens zum 12. Juli 2024 eingereicht werden (Antragsformular für Zuschüsse für unternehmerische Tätigkeiten – FORMULAR A0).Gewährung des zustehenden Betrags und anschließende Auszahlung innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Antragsfrist (12. Juli 2024).

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Lp n. 22/2021 e s.m., articolo 30 bis comma 1 bis. Criteri e modalità per la concessione dei contributi alle attività imprenditoriali ubicate nelle vicinanze dell'area di realizzazione dell'imbocco nord della circonvallazione ferroviaria di Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 02.09.2026 18:03

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