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Fördermittel für Projekte, die mit dem Gütesiegel ausgezeichnet wurden – Landesgesetz Nr. 6/2023
Aktiv
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Fördermaßnahme zur Unterstützung von Projekten in den Bereichen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Machbarkeitsstudien von Unternehmen, die mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden, das deren Qualität bescheinigt (ehemals „Beihilfen für Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung“, Kapitel III des Landesgesetzes 6/99)
Verpflichtung zum Abschlusseiner Versicherungspolice gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse.
Achtung! Gemäß den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, in der durch den Beschluss Nr. 1682/2025 geänderten Fassung, setzt die Zugangsvoraussetzung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beitragszahlung an Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorliegen einer zum Zeitpunkt der Antragstellung zeitlich gültigen DURC voraus .
Beschreibung
Die Fördermaßnahme unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, die im Gebiet der Provinz Trient durchgeführt werden sollen und die spätestens sechs Monate vor dem Datum der Antragstellung dasGütesiegelerhalten haben, das ihre Qualität bescheinigt.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auch gemeinsam mit anderen Akteuren durchgeführt werden, mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet sind, das deren Qualität im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ oder des Programms „Horizont Europa“ bescheinigt, und zu den vorrangigen Interessengebieten/strategischen Projekte, die im Mehrjährigen Forschungsprogramm (P.P.R.) gemäß Artikel 18 des Landesgesetzes Nr. 14/2005 definiert sind.
Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen sich auf folgende Aktivitäten beziehen:
industrielle Forschung;
experimentelle Entwicklung;
Machbarkeitsstudien.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Förderung
Die Höhe der Förderung entspricht der von der Europäischen Kommission für die Initiative im Rahmen der Bestimmungen des Programms „Horizont 2020“ oder des Programms „Horizont Europa“ gewährten Förderung. Die Förderung darf jedoch 2,5 Millionen Euro pro Einzelprojekt und Antragsteller nicht überschreiten.
Der Förderbeitrag wird im Rahmen einer Freistellung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Mindest- und Höchstausgaben
Es sind keine Mindest- und Höchstbeträge für die Ausgaben vorgesehen.
Beschränkungen
Förderfähige Projekte müssen:
im Rahmen einer operativen Einheit durchgeführt werden, die auf dem Gebiet der Provinz Trient ansässig ist undbestimmte Voraussetzungen erfüllt(siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten);
nach dem Datum der Einreichung des Antrags bei der Europäischen Kommission und innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der Gewährung der Förderung begonnen werden;
innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Gewährung der Förderung oder ab dem Datum des Projektbeginns, falls dieses nach dem Datum der Gewährung liegt, abgeschlossen sein.
Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie aus den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen für mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnete Projekte“. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Einheit auf dem Gebiet der Provinz, die Verpflichtungen in Bezug auf Beschäftigung sowie die wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Verpflichtungen und die Verpflichtung, die Projektergebnisse für produktive Zwecke auf dem Gebiet der Provinz zu nutzen.
Projekte mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 1 Million Euro unterliegen zudem für die Gewährung der Förderung der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Förderung beantragt. In dieser Vereinbarung werden Ziele und Verpflichtungen zur Entwicklung des Gebiets festgelegt.
An wen es sich richtet
Kleine und mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Fördermaßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnete Projekte“ bzw. in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
Der Antrag kann gestellt werden von:
Inhaber, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
Bevollmächtigter
So geht es
Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.
Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle – der Landesagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it eingereicht werden.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht wurden, die sich auf dem italienischen Staatsgebiet ereignet haben, an den in Art. 2424 Abs. 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs (c.c.) genannten Vermögenswerten (Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß dem Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Abs. 101 ff., in der durch Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 202/2024 und durch Art. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 39/2025 geänderten Fassung), gemäß den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen des Landesgesetzes Nr. 6/2023 gelten (Punkt 3, Absatz 5, Buchstabe r)).
Der Versicherungsvertrag ist alsZugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich,die ab dem
30. Juni 2025 fürGroßunternehmen;
2. Oktober 2025 fürmittelständische Unternehmen;
1. Januar 2026 fürkleine Unternehmen.
Die Einhaltung der Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags ist auchfür Förderanträge vorgesehen,die vor den oben genannten Fristen eingereicht wurden, deren Bewilligung jedoch erst nach diesen Fristen erfolgt.
Anbringung deseinheitlichen Projektcodes - CUPaufRechnungen,die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den operativen Vorgaben desBeschlusses der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter „Weitere Informationen“.
Riordino del sistema provinciale della ricerca e dell'innovazione. Modificazioni delle leggi provinciali 13 dicembre 1999, n. 6, in materia di sostegno dell'economia, 5 novembre 1990, n. 28, sull'Istituto agrario di San Michele all'Adige, e di altre disp
Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per il sostegno della ricerca, dello sviluppo e dell'innovazione. Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per progetti insigniti del marchio di eccellenza.
I progetti industriali realizzati nell'ambito della legge provinciale n. 6/2023 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino." Elenco dei progetti conclusi a partire dall'anno 2024. Obiettivi e risultati.
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