Flankierende Anerkennung der fachlichen Qualifikation

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Die Kommission für die Erteilung von Jagdscheinen erkennt nach einer Prüfung die Qualifikation "fachkundige Begleitperson" für Jäger an, die mindestens fünf Jahre lang ohne Verstöße jagdlich tätig waren und dies beantragt haben.

An wen es sich richtet

Personen, die die Jagd in der Provinz Trient seit mindestens fünf Jahren ohne Verstöße ausgeübt haben.

So geht es

Der Antrag ist bis zum 31. Januar eines jeden Jahres persönlich oder per Post beim Wildlife Service einzureichen.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach dem Bestehen der Abschlussprüfung.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:47

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