Hervorgehobenes
ACHTUNG
Achtung: Ab dem 1. August 2025 ist es nicht mehr möglich, neue Darlehen aufzunehmen, um Zugang zum finanziellen Beitrag der Provinz zu erhalten.
Mit dem Provinzgesetz Nr. 5 vom 1. August 2025 "Assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento" wurde nämlich Artikel 8b des Provinzgesetzes Nr. 1 vom 2. März 2011 in seiner geänderten Fassung aufgehoben, der die finanzielle Mitgift für die Selbstständigkeit junger Menschen und den Beitrag für die Geburt von Kindern regelt.
Die bereits in Artikel 8b Absatz 1 Buchstaben b und c des Provinzialgesetzes über die Familienfürsorge von 2011 vorgesehenen Beiträge werden jedoch weiterhin für Darlehen gewährt, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen wurden.