Beschreibung
Für das laufende Jahr sind die folgenden Prüfungssitzungen vorgesehen.
Ausbilder-Session:
- erste Session am 5. Mai 2026 (Quiztest und mündlich; das Datum der praktischen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 3. März bis 3. April 2026;
- zweite Sitzung am 4. November 2026 (Quiztest und mündliche Prüfung; das Datum der praktischen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 2. September bis 2. Oktober 2026;
Sitzung der Lehrkräfte:
- erste Sitzung am 12. Mai 2026 (Quiz und schriftliche Prüfung; das Datum der mündlichen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 10. März bis 10. April 2026;
- zweite Sitzung am 11. November 2026 - (Quiz und schriftliche Prüfung; das Datum der mündlichen Prüfungen wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 9. September bis 9. Oktober 2026.
Nur für Personen mit Wohnsitz in der Provinz Trient oder Personen, die den entsprechenden Kurs in der Provinz Trient besucht haben.
Veröffentlichung der Liste der zugelassenen Teilnehmer und Angaben zum Ablauf der Prüfung:
Liste der zur Sitzung für Ausbilder am 5. Mai 2026 zugelassenen Teilnehmer
Liste der für die Sitzung für Ausbilder am 12. Mai 2026 zugelassenen Personen
Die Voraussetzungen für die Erlangung derQualifikation als Theorielehrer sind
- Alter nicht unter 18 Jahren;
- ein Sekundarschulabschluss, der nach einem mindestens fünfjährigen Studium erworben wurde;
- nicht zu einem Gewohnheits-, Berufs- oder Trenddelinquenten erklärt worden zu sein und nicht Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen zur persönlichen Sicherheit oder von Maßnahmen zur Prävention gewesen zu sein;
- Führerschein der Klasse B normal oder besonders;
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem 160-stündigen Theoriekurs.
Für dieQualifikation von Fahrschullehrern gelten die folgenden Anforderungen:
- Alter von mindestens 21 Jahren
- Sekundarschulabschluss, der nach einer mindestens fünfjährigen Ausbildung erworben wurde;
- nicht als Gewohnheits-, Berufs- oder Trenddelinquent erklärt worden sein und nicht Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen zur persönlichen Sicherheit oder von Maßnahmen zur Prävention gewesen sein;
- Führerschein:
- BE und CE zur Durchführung von Übungen zur Erlangung der Führerscheine B, BE, C, CE;
- A, BE, CE zur Durchführung von Fahrübungen zur Erlangung der Führerscheine AM, A1, A2, A, B, BE, C und CE
- BE, CE und DE für die Durchführung von Übungen zur Erlangung der Führerscheine B, BE, C, CE, D, DE
- A, BE, CE und DE für die Durchführung von Verfahren zur Erteilung von AM-, A1-, A2-, A-, B-, BE-, C-, CE-, D-, DE-Lizenzen
- BE- und CE-Führerscheine, die ausschließlich zur Aufnahme der Fahrschultätigkeit dienen
- Teilnahmebescheinigung für einen Kurs, der aus einem theoretischen Teil von 90 Stunden und einem praktischen Teil von 26 Stunden für Punkt 1, 32 Stunden für die Punkte 2 und 3 bzw. 38 Stunden für Punkt 4 besteht.
Beschränkungen