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Fahrende Attraktionen - Registrierung und Wechsel des Eigentümers

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Für die Zuteilung des Identifikationscodes und beschränkt auf die Gemeinde Trient. Wenn die Eigentümer der Attraktion ihren Wohnsitz außerhalb von Trient haben, müssen sie das Verfahren bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Polizeipräsidium von Riva del Garda oder Rovereto aktivieren.

Beschreibung

Die vorgeschriebene Stellungnahme wird immer von der Provinzkommission für die Überwachung von öffentlichen Vergnügungsstätten (abgekürzt CPV) auf Antrag aller Gemeinden des Trentino und der Polizeikommissariate von Riva del Garda oder Rovereto und gemäß Artikel 4 des Ministerialdekrets vom 18. Mai 2007 abgegeben.

So geht es

Für die Zuteilung des Identifikationscodes muss ein Antrag mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden
nachstehend aufgeführten Unterlagen.

Nur für "kleine Attraktionen" ist das Verfahren vereinfacht: Die Inspektion durch die Kommission wird durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt, die von einem qualifizierten Techniker, der in das entsprechende Berufsregister eingetragen ist, oder durch eine Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle unterzeichnet ist.

Bei einem Wechsel des Eigentümers einer Attraktion muss hingegen eine Mitteilung vorgelegt werden, die sowohl von der Person, die die Attraktion abgibt, als auch von der Person, die sie übernimmt, unterzeichnet ist.
Übergeber und dem Übernehmer unterzeichnet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Formular Nr. 004437 (ANTRAG)

Das Formular, auf dem der Name jeder Sehenswürdigkeit, für die die Eintragung beantragt wird, anzugeben ist, ist vor dem Beamten, der den Antrag entgegennimmt, zu unterschreiben oder persönlich abzugeben oder per Post zuzustellen, zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers und einer Anzahl von Steuermarken im Wert von 16,00 € (eine für den Antrag + eine für jede einzutragende Sehenswürdigkeit).

Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie eines gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Im Falle eines per E-Mail übermittelten Antrags (zertifiziert oder einfach) muss der Antragsteller diesen entweder mit einer digitalen Signatur oder mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnen; im letzteren Fall muss er ihn nach der Unterzeichnung einscannen ("scannen") und zusammen mit einer Kopie eines Ausweises übermitteln. Die Steuermarken müssen auf dem Antrag aufgeklebt und entwertet werden; alternativ können die Angaben zu den Steuermarken (Tag und Uhrzeit der Ausgabe, 14-stellige Kennung) auf dem Antrag angegeben werden.

- 2 Exemplare des Aktivitätsheftes für jede Attraktion (wenn der Antrag über die Gemeinde eingereicht wird, müssen 3 Exemplare vorliegen);

- 2 Exemplare des Betriebs- und Wartungshandbuchs für jede Attraktion (wird der Antrag über die Gemeinde gestellt, sind 3 Exemplare erforderlich);

- eine gültige jährliche Kontrollbescheinigung für jede Attraktion;

Bitte beachten Sie, dass für die Inspektion eine Vorauszahlung von 200 € zu leisten ist.

Diese Zahlung ist zu leisten

  1. entweder durch direkte Einzahlung auf das Kassenkonto der Autonomen Provinz Trient, ausschließlich an den Schaltern des für den Pat zuständigen Schatzmeisters - UniCredit S.p.A., unter Angabe der folgenden Daten: BANK-Code (5079), ENTE-Code (400) und als Zahlungsgrund"Sopralluogo Commissione provinciale di vigilanza"(Inspektion der Provinzaufsichtskommission)
  2. oder über die Plattform pagoPA - den nationalen Knotenpunkt für elektronische Zahlungen:
  • direkt online; es ist notwendig, sich mit mypay.provincia.tn.it zu verbinden, die Einheit "Provincia Autonoma di Trento" auszuwählen; den "Codice Avviso" (einmaliger Code für die individuelle Zahlung, der in der letzten Zeile des Bescheids angegeben ist) einzugeben und schließlich den bevorzugten Zahlungskanal zu wählen;
  • Alternativ können Sie die Mitteilung für die digitale Zahlung an Bankschaltern, in Sisal- und Lottomatica-Schaltungen (Tabakwarengeschäften) oder an anderen für PagoPA zugelassenen Schaltern und/oder Kanälen vorzeigen.

Weitere Anweisungen für die Durchführung elektronischer Zahlungen finden Sie unter www.pagopa.provincia.tn.it.

Formular Nr. 004438 (MITTEILUNG zur Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Attraktion)

Das Formular, auf dem der Name jeder Reiseattraktion angegeben sein muss, für die die Änderung der Eigentumsverhältnisse beantragt wird, muss vor dem Beamten, der den Antrag entgegennimmt, unterschrieben oder persönlich abgegeben bzw. zugesandt werden, zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (des Übertragenden, des Übernehmenden).

Für diese Mitteilung ist keine Stempelgebühr zu entrichten.

Handelt es sich bei den Interessenten um Nicht-EU-Bürger, muss außerdem eine Fotokopie ihres gültigen Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Bei einem per E-Mail übermittelten Antrag (beglaubigt oder einfach) muss der Antragsteller diesen entweder mit einer digitalen Signatur oder mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnen; im letzteren Fall muss er ihn nach der Unterzeichnung einscannen ("scannen") und zusammen mit einer Kopie eines Ausweises übermitteln.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags. Hält die Struktur die genannte Frist nicht ein, kann der Interessent sich an den den Generaldirektor des Departements für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus zu wenden, um den Abschluss des Verfahrens anzuregen

Kosten

zwei Steuermarken
16 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 12:47

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