Beschreibung
Die Beihilfe besteht aus einem pauschalen Kapitalaufschlag von 40.000,00 Euro und wird in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate in Höhe von 30.000,00 Euro wird nach der Gewährung der Beihilfe ausgezahlt; die zweite Rate in Höhe des Restbetrags von 10.000,00 Euro wird nach der ordnungsgemäßen Umsetzung des Geschäftsplans und der Erfüllung der geforderten und nachstehend aufgeführten Fördervoraussetzungen ausgezahlt.
Beschränkungen
Die Anträge können vom 1. September bis zum 30. November 2022 eingereicht werden.
- Die Beihilfe ist nicht mit anderen Beihilfen für die Gründung von Jungunternehmen kumulierbar, insbesondere nicht mit den Beihilfen, die vom ISMEA oder gemäß Artikel 24 quater der Norma Foral Nr. 6/1999 und Artikel 17 der Norma Foral Nr. 4/2003 gewährt werden.
- Jeder Begünstigte muss mindestens zehn Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Auszahlung der zweiten Tranche der Beihilfe die Eintragung in Abteilung 1 des Registers der landwirtschaftlichen Unternehmen der Provinz und die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden aufrechterhalten. Im Falle von Unternehmen muss der Begünstigte auch die Kontrolle über das Unternehmen für denselben Zeitraum aufrechterhalten.
- Ab Beginn der Durchführung des Vorhabens und bis zu zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der endgültigen Liquidation muss der Begünstigte die Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung auf der Website für die berufliche Nutzung informieren, sofern eine solche existiert. Die Dauer der Einschränkungen und die anderen Anwendungsaspekte sind in Punkt 3.1. "Web" des Dokuments "Kommunikationsverpflichtungen - Leitlinien" definiert, das von der Verwaltungsbehörde ausgearbeitet und auf der dem LEP 2014-2020 gewidmeten Website unter diesem Link veröffentlicht wurde.