So geht es
Innerhalb von 30 Tagen muss der Käufer oder Erwerber die entgeltliche Veräußerung mitteilen. Innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung der genannten Mitteilung kann die betreffende Verwaltung das Vorkaufsrecht ausüben
Die Provinz oder andere betroffene Gebietskörperschaften haben das Recht, entgeltlich veräußerte oder an Unternehmen übertragene Kulturgüter im Wege des Vorkaufsrechts zu erwerben