Erwerb von Kulturgütern durch Vorkaufsrecht

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Die Provinz oder andere betroffene Gebietskörperschaften haben das Recht, entgeltlich veräußerte oder an Unternehmen übertragene Kulturgüter im Wege des Vorkaufsrechts zu erwerben

So geht es

Innerhalb von 30 Tagen muss der Käufer oder Erwerber die entgeltliche Veräußerung mitteilen. Innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung der genannten Mitteilung kann die betreffende Verwaltung das Vorkaufsrecht ausüben

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum der Zustellung der Beschwerde

Kosten

0
KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Codice dei beni culturali e del paesaggio, ai sensi dell'articolo 10 della L. 6 luglio 2002, n. 137. (Delega per la riforma dell'organizzazione del Governo e della Presidenza del Consiglio dei Ministri, nonché di en

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Letzte Änderung: 10.06.2025 09:35

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