Beschreibung
Die legale Einreise eines ausländischen Arbeitnehmers in das Hoheitsgebiet des italienischen Staates zur Ausübung einer untergeordneten Tätigkeit setzt die Genehmigung eines dreijährigen Regierungsdekrets, des so genannten Decreto Flussi, voraus, in dem die Quoten für die Einreise zur Ausübung einer Tätigkeit festgelegt sind, sowie die gleichzeitige Beantragung einer Arbeitsgenehmigung durch einen rechtmäßig ansässigen italienischen oder ausländischen Arbeitgeber.
Die nulla-osta für eine untergeordnete Beschäftigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Einheitliche Stelle für Einwanderung (Arbeitsverwaltung) dem Arbeitgeber, der dies beantragt, die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers mit Wohnsitz im Ausland genehmigt. Diese Genehmigung ist erforderlich, um bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland des Arbeitnehmers ein Einreisevisum zu Arbeitszwecken zu beantragen.
Die Genehmigung für untergeordnete Arbeiten, einschließlich Saisonarbeit, die dem Arbeitgeber, der sie bei der zentralen Stelle für Einwanderung (in PAT Servizio Lavoro) beantragt hat, elektronisch übermittelt wird, muss für die Ausstellung des Visums innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum verwendet werden .
Das Flussi-Dekret sieht separate Einreisekontingente vor für
- Saisonarbeitskräfte in den Sektoren Landwirtschaft und Tourismus/Hotelwesen ;
- nicht saisonal beschäftigte Arbeitnehmer in den im Flussi-Dekret genannten Produktionssektoren;
- Selbständige/Arbeitnehmer (für die die Questura zuständig ist).
Die Autonome Provinz Trient hat nach Anhörung der Arbeitgeberverbände, Kooperationen und Gewerkschaften im Rahmen des Ausschusses für Beschäftigungspolitik der Provinzkommission für Beschäftigung dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik den Bedarf an Nicht-EU-Arbeitskräften für die Jahre 2026-2028 mitgeteilt.
Um den Bedarf an Nicht-EU-Arbeitskräften der PAT zu erfahren, gehen Sie auf die entsprechende Registerkarte.
Das Dekret über die Ströme 2026-2028 kann unter dem folgenden Link des Ministeriums eingesehen werden.
Auf der oben genannten Seite kann auch das Gemeinsame Rundschreiben heruntergeladen werden, in dem das Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf saisonale und nicht saisonale Arbeitsgenehmigungen sowie die Daten der geplanten Klicktage angegeben sind.