Erteilung der Arbeitsgenehmigung - DECREE FLOWS

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Erteilung einer befristeten, saisonalen oder unbefristeten Arbeitsgenehmigung für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern - Einreise von Nicht-EU-Bürgern zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Zuwanderungsdekret)

Beschreibung

Die legale Einreise eines ausländischen Arbeitnehmers in das Hoheitsgebiet des italienischen Staates zur Ausübung einer untergeordneten Tätigkeit setzt die Genehmigung eines jährlichen Regierungsdekrets, des so genannten Zuwanderungsdekrets, voraus, in dem die Quoten für die Einreise zur Ausübung einer Tätigkeit festgelegt werden, sowie die gleichzeitige Beantragung einer Arbeitsgenehmigung durch einen rechtmäßig ansässigen italienischen oder ausländischen Arbeitgeber.

Die nulla-osta für eine untergeordnete Beschäftigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Einheitliche Stelle für Einwanderung (Arbeitsverwaltung) dem Arbeitgeber, der dies beantragt, die Genehmigung erteilt, einen ausländischen Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland einzustellen. Diese Genehmigung ist erforderlich, um dem ausländischen Staatsbürger ein Einreisevisum zu Arbeitszwecken zu erteilen.

Die Genehmigung zur Ausübung einer untergeordneten Tätigkeit, einschließlich Saisonarbeit, die den Konsulaten direkt von der Einheitlichen Stelle für Einwanderung (im PAT Servizio Lavoro) elektronisch übermittelt wird, muss für die Erteilung des Visums verwendet werden innerhalb der Frist von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum.

Das Dekret über die Verkehrsströme sieht gesonderte Einreisekontingente vor für

  • Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe ;
  • Selbstständige/Arbeitnehmer
  • nicht saisonal beschäftigte Arbeitnehmer in den im Dekret über die Verkehrsströme genannten Produktionssektoren.

Die Autonome Provinz Trient hat nach Anhörung der Arbeitgeberverbände, Kooperationen und Gewerkschaften dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik den Bedarf an Nicht-EU-Arbeitskräften für die Jahre 2024 und 2025 mitgeteilt.

Um den Bedarf an Nicht-EU-Arbeitskräften der PAT zu erfahren, gehen Sie auf die entsprechende Registerkarte.

Der Erlass für die Jahre 2023-2025 kann unter dem folgenden Link des Ministeriums eingesehen werden.

Beschränkungen

Es ist zu beachten, dass die für den Antrag auf nulla osta verwendete Steuermarke, die auf jeden Fall in das ministerielle Portal einzutragen ist, nicht bei der Ausstellung der nulla osta in Cinformi abgegeben werden muss, sondern aufzubewahren ist. Es obliegt nämlich dem Antragsteller, die Steuermarke für eventuelle künftige Kontrollen durch die Steuerbehörde aufzubewahren.

An wen es sich richtet

Arbeitgeber, die bei der Einheitlichen Stelle für Einwanderung (in PAT Servizio Lavoro) eine Nulla Osta beantragen, um einen im Ausland ansässigen Nicht-EU-Arbeitnehmer einzustellen, sofern der vom Arbeitgeber gestellte Beschäftigungsantrag

- im Rahmen der durch das Dekret über den Zustrom festgelegten Quoten liegt

- dass seitens der Questura keine Gründe vorliegen, die den Nicht-EU-Arbeitnehmer von der Einreise nach Italien abhalten.

So geht es

Der Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung ist vom Arbeitgeber oder vom Arbeitgeber über das Dienstleistungsportal des Innenministeriums bei der zentralen Stelle für Einwanderung (in PAT Servizio Lavoro) der Provinz des Wohnsitzes oder der Provinz, in der das Unternehmen seinen Sitz hat oder in der die Arbeit stattfinden wird, einzureichen.

Der Antrag ist über das Dienstleistungsportal des Innenministeriums an die zuständige Einheitliche Stelle für Einwanderung (in PAT Servizio Lavoro) zu senden, indem die entsprechenden Online-Formulare ausgefüllt werden, die folgende Felder enthalten, die genau und vollständig ausgefüllt werden müssen

  • die vollständigen Personalien des Eigentümers/Inhabers oder des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, seinen Namen und seinen Sitz bzw. im Falle von Heimarbeit die vollständigen Personalien des auftraggebenden Arbeitgebers/Arbeitgebers
  • die vollständigen Angaben zu dem zu beschäftigenden ausländischen Arbeitnehmer;
  • die Verpflichtung, dem Ausländer die Entlohnung und die Versicherungsleistungen zu gewähren, die in den geltenden Gesetzen und den nationalen Tarifverträgen für die jeweilige Kategorie vorgesehen sind oder in jedem Fall gelten;
  • den Sitz des Unternehmens oder der Niederlassung oder den Ort, an dem die Arbeit hauptsächlich verrichtet werden soll;
  • Erklärung über die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers;
  • den Vorschlag für einen Aufenthaltsvertrag mit den entsprechenden Vertragsbedingungen, einschließlich der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für die Rückkehr des ausländischen Arbeitnehmers in sein Herkunftsland zu übernehmen;
  • eine Verpflichtungserklärung, alle Änderungen des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen.

Das Telematikverfahren für den Zugang zu den Online-Diensten des Innenministeriums erfordert den Besitz einer SPID-Identität , wie im Rundschreiben des Innenministeriums Nr. 3738 vom 04. Dezember 2018 vorgesehen.

Besondere Fälle

ANTRÄGE AUF ÜBERSCHREITUNG DES KONTINGENTS, DIE IM DEKRET 2025 VORGESEHEN SIND:

die durch das dekret nr. 145 von 2024 vorgesehenen änderungen

Mit dem Dekret Nr. 145/2024, das dringende Bestimmungen über die Einreise ausländischer Arbeitnehmer nach Italien, den Schutz und die Unterstützung von Opfern des caporalato, die Steuerung der Migrationsströme und den internationalen Schutz sowie die damit verbundenen gerichtlichen Verfahren enthält, werden zwei neue Nichtquotenanträge eingeführt.

1. NULLA OSTA FÜR FAMILIEN- UND SOZIALE GESUNDHEITSPFLEGE (Anweisungen und Kontakte hier).

2. ABSCHAFFUNG DES QUOTENMECHANISMUS, DER IM DEKRET ÜBER DIE STRÖME VORGESEHEN IST UND DER UMWANDLUNG VON AUFENTHALTSTITELN IN BESCHÄFTIGUNG VORBEHALTEN IST

Die verfahrenstechnischen Neuerungen des Dekrets 2025, das mit DL 145/2024 eingeführt wurde, können auf der folgenden Seite oder auf dem entsprechenden Blatt nachgelesen werden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Zulassung im Dienstleistungsportal ist Folgendes beizufügen

  • Selbstbescheinigung über die Eintragung bei der Handelskammer
  • Selbstbescheinigung über die Sozialversicherungs- und Steuersituation
  • Bescheinigung des Arbeitsberaters, Buchhalters oder Rechtsanwalts. Achtung! Dieses Dokument muss nur von Unternehmen erstellt und dem Nulla-Osta-Antrag beigefügt werden, die nicht die Berufsverbände nutzen, die das Protokoll zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren mit dem Ministerium für Beschäftigung und Sozialpolitik unterzeichnet haben.
  • Vorschlag für einen Aufenthaltsvertrag für untergeordnete Arbeiten
  • Reisepass des Arbeitnehmers
  • Identitätsdokument des Arbeitgebers oder des gesetzlichen Vertreters
  • Eingang des Antrags/der Bescheinigung über die Eignung des Wohnraums für die Unterbringung des Arbeitnehmers
  • Verpflichtung zur Überlassung eines Gebäudes oder zur Übertragung eines Gebäudes

Bei der Beantragung einer Nulla osta für eine nicht saisonale Nebentätigkeit ist außerdem Folgendes beizufügen

Erklärung über die Überprüfung der Nichtverfügbarkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsamt.

Für das Verfahren zur Überprüfung der Nichtverfügbarkeit siehe www.agenzialavoro.tn.it/Schede-informative/VERIFICA-DI-INDISPONIBILITA-Decreto-Flussi-2023-2025.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

für den Antrag auf Abfertigung

Steuermarke
16,00 Euro

für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Testo unico delle disposizioni concernenti la disciplina dell'immigrazione e norme sulla condizione dello straniero

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Regolamento recante norme di attuazione del testo unico delle disposizioni concernenti la disciplina dell'immigrazione e norme sulla condizione dello straniero, a norma dell'articolo 1, comma 6, del decreto legislativo 25 luglio 1998, n. 286.

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