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Ersuchen um Informationen von der Arbeitsaufsichtsbehörde

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Die Arbeitsverwaltung stellt ihre Arbeitsinspektoren zur Verfügung, um Fragen zu den Arbeitsbeziehungen zu beantworten und Anträge auf Maßnahmen entgegenzunehmen

Beschreibung

Der diensthabende Arbeitsinspektor steht für Auskünfte zu Fragen der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung und nimmt Anträge auf Maßnahmen entgegen.

Betrifft die Anfrage beispielsweise die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts, den Nicht-Erhalt einer Lohnabrechnung, bestimmte Arbeitszeiten, die nicht durch einen regulären Vertrag abgedeckt sind, nicht anerkannte Überstunden usw., können Sie über die unten stehende Schaltfläche einen Termin mit dem diensthabenden Inspektor vereinbaren.

Ansonsten finden Sie Informationen zu spezifischen Themen wie Videoüberwachung, Kündigung, Arbeitsunterbrechung für Mütter, Validierung von Kündigungen, Mitteilungen über gelegentliche Selbstständigkeit auf der Seite -> INFORMATIONEN ÜBER ARBEITEN ERHALTEN

Für Informationen über bereits eröffnete Dossiers oder frühere Meldungen wenden Sie sich bitte an die direkt zuständige Person - sofern Sie über E-Mail- oder Telefon-Kontaktdaten verfügen - oder rufen Sie unter der Nummer 0461/494012 an und bitten Sie um eine Kontaktaufnahme.

An wen es sich richtet

Alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Autonomen Provinz Trient leben oder gearbeitet haben

So geht es

Die Antragsteller werden gebeten, erst dann zur Arbeitsverwaltung zu kommen, wenn sie einen Termin mit dem diensthabenden Inspektor vereinbart haben. Klicken Sie dazu auf die grüne Schaltfläche "Terminvereinbarung" oder rufen Sie unter der Nummer 0461/494012 an.

Wenn kein Termin vereinbart wurde, können sich die Wartezeiten erheblich verlängern.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 02.12.2025 13:12

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