Beschreibung
Der diensthabende Arbeitsinspektor steht für Auskünfte zu Fragen der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung und nimmt Anträge auf Maßnahmen entgegen.
Betrifft die Anfrage beispielsweise die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts, den Nicht-Erhalt einer Lohnabrechnung, bestimmte Arbeitszeiten, die nicht durch einen regulären Vertrag abgedeckt sind, nicht anerkannte Überstunden usw., können Sie über die unten stehende Schaltfläche einen Termin mit dem diensthabenden Inspektor vereinbaren.
Ansonsten finden Sie Informationen zu spezifischen Themen wie Videoüberwachung, Kündigung, Arbeitsunterbrechung für Mütter, Validierung von Kündigungen, Mitteilungen über gelegentliche Selbstständigkeit auf der Seite -> INFORMATIONEN ÜBER ARBEITEN ERHALTEN
Für Informationen über bereits eröffnete Dossiers oder frühere Meldungen wenden Sie sich bitte an die direkt zuständige Person - sofern Sie über E-Mail- oder Telefon-Kontaktdaten verfügen - oder rufen Sie unter der Nummer 0461/494012 an und bitten Sie um eine Kontaktaufnahme.