An wen es sich richtet
Personen, die die Anforderungen der geltenden Vorschriften (Anhang V.2 des Gesetzesdekrets Nr. 36 vom 31. März 2023) erfüllen, um als Mitglied oder Vorsitzender eines technischen Beirats gemäß Artikel 215 des Gesetzesdekrets Nr. 36 vom 31. März 2023 zu fungieren.