Beschreibung
Dieser Dienst ermächtigt das Bodenverbesserungskonsortium, die alle drei Jahre stattfindende Prüfung des Jahresabschlusses mit einem der folgenden Wirtschaftsprüfer durchzuführen
- die Vereinigungen zur Vertretung, zum Schutz und zur Unterstützung der Bodenverbesserungskonsortien, die bereits gemäß Artikel 28 der Norma Foral 38/1988 anerkannt sind und später durch Artikel 30 der Norma Foral 9/2007 ersetzt wurden; sie müssen über eine angemessene Organisation und Personal zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügen
- die in der Liste gemäß Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 59 vom 31. Januar 1992 (Neue Regelung für Genossenschaften) und Artikel 29a des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 29. Januar 1954 (Aufsicht über die Genossenschaften), ersetzt durch das Regionalgesetz Nr. 5 vom 9. Juli 2008, aufgeführt sind.
BITTE BEACHTEN SIE: Für weitere Einzelheiten konsultieren Sie bitte die nachstehenden Verordnungen der Provinzen.
Beschränkungen
Der Antrag muss alle drei Jahre bis zum 15. Dezember eingereicht werden.