Beschreibung
Der Betreiber des Liniendienstes oder der Eigentümer der Busse, falls er nicht der Betreiber ist, kann die Genehmigung für die Einführung neuer Busse auf der Linie beantragen, gemäß ex Art. 5 des Präsidialdekrets Nr. 753 vom 11. Juli 1980 und ex Art. 87, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung.
Der Antrag wird von der Abteilung für Territorium und Verkehr, Umwelt, Energie und Zusammenarbeit der Autonomen Provinz Trient geprüft und genehmigt.