Ermächtigung zur Inbetriebnahme neuer Stadt- und Überlandbusse

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Modalitäten für die Beantragung neuer Stadt- und Überlandbusse für die Inbetriebnahme

Beschreibung

Der Betreiber des Liniendienstes oder der Eigentümer der Busse, falls er nicht der Betreiber ist, kann die Genehmigung für die Einführung neuer Busse auf der Linie beantragen, gemäß ex Art. 5 des Präsidialdekrets Nr. 753 vom 11. Juli 1980 und ex Art. 87, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung.

Der Antrag wird von der Abteilung für Territorium und Verkehr, Umwelt, Energie und Zusammenarbeit der Autonomen Provinz Trient geprüft und genehmigt.

An wen es sich richtet

Trentino Trasporti S.p.A.

So geht es

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie das Formular ausfüllen und es an die auf dem Formular angegebene Stelle senden.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

30 Tage ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nuove norme in materia di polizia, sicurezza e regolarità dell'esercizio delle ferrovie e di altri servizi di trasporto.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 18:29

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