Der Antragsteller muss bei der zuständigen Struktur einen Antrag einreichen, der im Namen des Inhabers des Einzelunternehmens (gesetzlicher Vertreter des Unternehmens) unterzeichnet ist.
In dem Antrag erklärt der Antragsteller die Einhaltung der in Anlage 1 des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1750/2016 aufgeführten Verpflichtungen und garantiert, dass der Kurs und die Abschlussprüfung den in Anlage 2 des genannten Beschlusses aufgeführten Kriterien entsprechen. Außerdem wird das Kursprogramm beigefügt, dessen Inhalt dem Anhang B bis des Präsidialdekrets Nr. 11-13/Leg. vom 13. Juli 2009 entsprechen muss.
Die Voruntersuchung sieht die Prüfung des eingereichten Antrags und der beigefügten Unterlagen vor; das Verfahren schließt mit einer Verfügung des Geschäftsführers zur Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung zur Durchführung der Ausbildungstätigkeiten ab.