Zum Zuschussantrag, der direkt durch das Konsortium müssen folgende Unterlagen beigefügt werden
a) die Liste der technisch-administrativen Unterstützung, in der für jede Unterstützung die veranschlagten Ausgaben und der für die Durchführung der Unterstützung ausgewählte Fachmann angegeben sind;
b) eine Kopie des Protokolls des Beschlusses des zuständigen Organs, mit dem der Ausgabenvoranschlag für das betreffende Haushaltsjahr und die gewählte Fachkraft genehmigt werden;
Zum Zuschussantrag, der durch die Vereinigung sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen
a) jährliches Hilfsprogramm mit Angabe der Hilfstätigkeiten, die die Vereinigung im Laufe des Haushaltsjahres durchführen wird, wobei für jede Art die voraussichtliche Zahl der Begünstigten und die entsprechenden Ausgaben anzugeben sind
b) Gesamtbudgetvoranschlag
c) eine voraussichtliche Liste, auch in elektronischer Form, der Konsortien, die an der von den Vereinigungen erbrachten Dienstleistung teilnehmen, mit Angabe der voraussichtlichen Ausgaben für jedes Konsortium.
Auf besonderen Antrag bei der Antragstellung kann eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des bewilligten Beitrags geleistet werden.