Erleichterungen für die technische Unterstützung von Bodenverbesserungskonsortien

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Erforderliche Informationen und Formulare für die Einreichung eines Antrags

Beschreibung

Zuschüsse zur Deckung der Kosten für technische und administrative Unterstützungsleistungen, die speziell für Bodenverbesserungskonsortien erbracht werden.

Beschränkungen

Die Zuschussanträge können vom 1. bis 30. September des Jahres, in dem die Ausgaben getätigt werden, eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Die Beihilfe wird den Bodenverbesserungsgenossenschaften ersten und zweiten Grades direkt oder über die mit der Antragstellung und dem Einzug der Beihilfe beauftragten Vertretungs-, Schutz- und Fördervereine gewährt.

Der Antrag auf Beihilfe kann direkt von den Bodenverbesserungsgenossenschaften oder über die repräsentativen Verbände gestellt werden, wie im Folgenden beschrieben:

(a) Konsortien, die nicht Mitglied eines Verbandes sind.

Sie können direkt einen Antrag auf Beihilfe für die Kosten stellen, die für bestimmte technisch-administrative Unterstützungsleistungen anfallen.

b) Konsortien, die die Unterstützung von Vereinigungen in Anspruch nehmen, die Mitglieder der Vereinigungen sind.

Die Konsortien stellen die Förderanträge bei den Verbänden und beauftragen diese mit der Antragstellung und dem Einzug des öffentlichen Beitrags. Die Beauftragung wird zum Zeitpunkt des ersten Förderantrags erteilt und ist bis auf Widerruf gültig.

Der Verein muss

  • Erbringung der vom Konsortium beantragten Unterstützungsleistung;
  • Einreichung des Antrags und der Finanzierungsanfrage bei der zuständigen Provinzstruktur im Namen und im Auftrag der angeschlossenen Konsortien;
  • Einziehung des öffentlichen Beitrags im Namen und für Rechnung der angeschlossenen Konsortien.

So geht es

Für die Inanspruchnahme der Fazilität muss das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • Persönliche Abgabe direkt bei der zuständigen Stelle oder an den Schaltern für Hilfeleistungen am Rande und für die Information der Öffentlichkeit;
  • Postversand per Einschreiben mit Empfangsbestätigung. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels als Nachweis;
  • elektronische Übermittlung per E-Mail an die folgende Adresse: serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it;

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zum Zuschussantrag, der direkt durch das Konsortium müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

a) die Liste der technisch-administrativen Unterstützung, in der für jede Unterstützung die veranschlagten Ausgaben und der für die Durchführung der Unterstützung ausgewählte Fachmann angegeben sind;

b) eine Kopie des Protokolls des Beschlusses des zuständigen Organs, mit dem der Ausgabenvoranschlag für das betreffende Haushaltsjahr und die gewählte Fachkraft genehmigt werden;

Zum Zuschussantrag, der durch die Vereinigung sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen

a) jährliches Hilfsprogramm mit Angabe der Hilfstätigkeiten, die die Vereinigung im Laufe des Haushaltsjahres durchführen wird, wobei für jede Art die voraussichtliche Zahl der Begünstigten und die entsprechenden Ausgaben anzugeben sind

b) Gesamtbudgetvoranschlag

c) eine voraussichtliche Liste, auch in elektronischer Form, der Konsortien, die an der von den Vereinigungen erbrachten Dienstleistung teilnehmen, mit Angabe der voraussichtlichen Ausgaben für jedes Konsortium.

Auf besonderen Antrag bei der Antragstellung kann eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des bewilligten Beitrags geleistet werden.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Bewerbungsfrist

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Modifiche ed adeguamento al nuovo Regolamento (UE) 2023/2831 (de minimis) dei criteri e modalità per la concessione dei contributi dell'articolo 32, comma 2 della Legge provinciale 28 marzo 2003 n. 4, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 2114 di data 7 dicembre 2017, come modificata dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 1352 di data 28 luglio 2023.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:46

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