Erleichterungen für die Gründung und den Betrieb von Vereinigungen in der Landwirtschaft

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Informationen, die für die Einreichung eines Antrags auf Gewährung von Zuschüssen für die Gründung und den Betrieb von Vereinigungen in der Landwirtschaft in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit erforderlich sind.

Beschreibung

Beschränkungen

Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist für das erste Jahr der Gründung auf 60 Tage ab dem Datum der Gründung der Vereinigung festgelegt.

Für die folgenden Jahre müssen die Anträge bis zum 31. Dezember des dem Bezugsjahr vorausgehenden Haushaltsjahres eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Diese Fazilität ist in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit für folgende Bereiche bestimmt

- landwirtschaftliche Vereinigungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung, sofern sie rechtmäßig gegründet wurden, um die Tätigkeiten ihrer Mitgliedsbetriebe zu fördern, zu unterstützen und zu begleiten, indem sie die Zusammenarbeit durch den Austausch von Arbeitskräften und Maschinen zwischen den verschiedenen Betrieben fördern, Maßnahmen zur Unterstützung des Sektors, in dem sie tätig sind, koordinieren, organisatorische und administrative Unterstützung leisten und den Wert der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der Verarbeitungserzeugnisse steigern

- Schutzkonsortien, auch interprovinzieller Art, die institutionell die Aufgaben des Schutzes der Herkunfts- und Qualitätszeichen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Trentino wahrnehmen und ihren Mitgliedern wirtschaftlich-administrative Unterstützung gewähren. Bei interprovinziellen Konsortien wird der Beitrag auf der Grundlage des Anteils berechnet, den die Genossenschaften der Provinzen tragen;

- landwirtschaftliche Erzeugervereinigungen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften anerkannt sind;

Der Antrag auf Beihilfe ist vom gesetzlichen Vertreter der landwirtschaftlichen Vereinigung, des Schutzkonsortiums oder der Erzeugerorganisation einzureichen.

So geht es

Um in den Genuss der Subvention zu kommen, muss ein Antrag unter Verwendung des unten stehenden Formulars gestellt werden.

Das Antragsformular mit den oben beschriebenen Unterlagen ist per Post an die Adresse(serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it) zu senden oder persönlich beim zuständigen Landwirtschaftsamt abzugeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • eine einfache Kopie des Protokolls der Beratung des zuständigen Organs, das den Haushalt genehmigt, mit beigefügtem Buchungsbeleg oder Tätigkeitsprogramm für das betreffende Haushaltsjahr, mit einer analytischen Aufstellung der Ausgaben
  • eine Fotokopie der Gründungsurkunde und der Satzung, sofern diese nicht bereits vorgelegt wurden.

Sollten sich die genannten Unterlagen in den Akten anderer öffentlicher Verwaltungen oder der Provinzverwaltung befinden, muss der Antragsteller die zuständige Landwirtschaftsbehörde benachrichtigen, die sie von Amts wegen anfordert.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione di agevolazioni per l'avviamento e il funzionamento delle associazioni agrarie - articolo 31, comma 1 della Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale in materia di agricoltura).

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Integrazione e modifica della delibera n. 2168 del 9 dicembre 2014, relativa ai criteri e alle modalità per la concessione di agevolazioni per l'avviamento e il funzionamento delle forme associative - articolo 31, comma 1 della Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale in materia di agricoltura). Approvazione testo coordinato.

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Zusatzinformationen

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Letzte Änderung: 10.06.2025 17:09

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