Diese Fazilität ist in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit für folgende Bereiche bestimmt
- landwirtschaftliche Vereinigungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung, sofern sie rechtmäßig gegründet wurden, um die Tätigkeiten ihrer Mitgliedsbetriebe zu fördern, zu unterstützen und zu begleiten, indem sie die Zusammenarbeit durch den Austausch von Arbeitskräften und Maschinen zwischen den verschiedenen Betrieben fördern, Maßnahmen zur Unterstützung des Sektors, in dem sie tätig sind, koordinieren, organisatorische und administrative Unterstützung leisten und den Wert der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der Verarbeitungserzeugnisse steigern
- Schutzkonsortien, auch interprovinzieller Art, die institutionell die Aufgaben des Schutzes der Herkunfts- und Qualitätszeichen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Trentino wahrnehmen und ihren Mitgliedern wirtschaftlich-administrative Unterstützung gewähren. Bei interprovinziellen Konsortien wird der Beitrag auf der Grundlage des Anteils berechnet, den die Genossenschaften der Provinzen tragen;
- landwirtschaftliche Erzeugervereinigungen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften anerkannt sind;
Der Antrag auf Beihilfe ist vom gesetzlichen Vertreter der landwirtschaftlichen Vereinigung, des Schutzkonsortiums oder der Erzeugerorganisation einzureichen.