Beschreibung
Das Provinzgesetz Nr. 5/1996 verbietet innerhalb der Provinzgebiete in Höhen über 1.600 Metern über dem Meeresspiegel und innerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturparks) Starts, Landungen und Überflüge in Höhen von weniger als 300 Metern bzw. 500 Metern über dem Boden, mit Ausnahme von streng geregelten Fällen.
Dieses Gesetz sieht vor, dass Flugschulen oder -vereine mit Sitz in der Provinz Trient eine Genehmigung beantragen können, damit ihre akkreditierten Flugschüler im Rahmen ihrer Tätigkeit Überflüge, Landungen und Starts innerhalb der Provinzgebiete in Höhen über 1.600 Metern über dem Meeresspiegel zum Zwecke der Ausbildung und der Aufrechterhaltung der Fluglizenz durchführen können.
Beschränkungen
Das Verfahren ist mit den Kosten für die Stempelgebühr für den Antrag und die Genehmigung verbunden.