Die gemeinsamen Anforderungen für angehende Dienststellenleiter und Triebfahrzeugführer, die an den Prüfungen teilnehmen möchten, sind folgende
- Alter über 21 Jahre für die Qualifikation des Dienstleiters und über 18 Jahre für die Qualifikation des Triebfahrzeugführers;
- körperliche und geistige Anforderungen für die Führerscheine der Klassen C, D und E gemäß den Artikeln 319 bis 324 des Präsidialerlasses Nr. 495 vom 16. Dezember 1992 "Verordnung zur Durchführung und Anwendung der neuen Straßenverkehrsordnung
- die sittlichen Anforderungen an den Führerschein gemäß Artikel 120 der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesverordnung 285 vom 30. April 1992).
Die Bewerber für die Qualifikation als Dienststellenleiter für Einrichtungen der Kategorien B und C müssen einen Sekundarschulabschluss haben. Alternativ dazu müssen sie Folgendes besitzen
- für die Qualifikation des Dienstleiters der Klasse B den Führerschein des Dienstleiters der Klasse C oder M oder den Führerschein der Klasse B oder C;
- für die Qualifikation als Dienststellenleiter in der Laufbahngruppe C die Zulassung als Dienststellenleiter in der Laufbahngruppe B oder M oder als Triebfahrzeugführer in der Laufbahngruppe B oder C.
In beiden Fällen müssen die Betreffenden die entsprechenden Aufgaben während eines Zeitraums von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben, was durch eine Erklärung des Technikers bescheinigt wird, der für die Anlage zuständig ist, auf der die genannten Aufgaben ausgeführt wurden.