Erlangung einer Seilbahnlizenz

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Verfahren und Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung der Seilbahnlizenz

Beschreibung

Um die Qualifikation eines Dienststellenleiters oder Seilbahnfahrers zu erlangen, muss eine theoretisch-praktische Prüfung abgelegt werden.

Die Prüfung besteht aus:

  • einem Test mit Multiple-Choice-Fragen
  • einem mündlichen Gespräch;
  • einer praktischen Prüfung, die in einer Anlage Ihrer Wahl in der Provinz durchgeführt wird.

Das mündliche Gespräch findet nur statt, wenn die schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden wurde, und wird am selben Tag wie die schriftliche Prüfung abgelegt. Die praktische Prüfung kann erst nach erfolgreichem Bestehen des mündlichen Gesprächs und innerhalb von 24 Monaten nach Einreichung des Antrags auf Zulassung zur theoretisch-praktischen Eignungsprüfung durchgeführt werden.

An wen es sich richtet

Die gemeinsamen Anforderungen für angehende Dienststellenleiter und Triebfahrzeugführer, die an den Prüfungen teilnehmen möchten, sind folgende

  • Alter über 21 Jahre für die Qualifikation des Dienstleiters und über 18 Jahre für die Qualifikation des Triebfahrzeugführers;
  • körperliche und geistige Anforderungen für die Führerscheine der Klassen C, D und E gemäß den Artikeln 319 bis 324 des Präsidialerlasses Nr. 495 vom 16. Dezember 1992 "Verordnung zur Durchführung und Anwendung der neuen Straßenverkehrsordnung
  • die sittlichen Anforderungen an den Führerschein gemäß Artikel 120 der neuen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesverordnung 285 vom 30. April 1992).

Die Bewerber für die Qualifikation als Dienststellenleiter für Einrichtungen der Kategorien B und C müssen einen Sekundarschulabschluss haben. Alternativ dazu müssen sie Folgendes besitzen

  1. für die Qualifikation des Dienstleiters der Klasse B den Führerschein des Dienstleiters der Klasse C oder M oder den Führerschein der Klasse B oder C;
  2. für die Qualifikation als Dienststellenleiter in der Laufbahngruppe C die Zulassung als Dienststellenleiter in der Laufbahngruppe B oder M oder als Triebfahrzeugführer in der Laufbahngruppe B oder C.

In beiden Fällen müssen die Betreffenden die entsprechenden Aufgaben während eines Zeitraums von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben, was durch eine Erklärung des Technikers bescheinigt wird, der für die Anlage zuständig ist, auf der die genannten Aufgaben ausgeführt wurden.

So geht es

Die Unterlagen müssen an die PEC-Adresse des Seilbahn- und Pistendienstes geschickt werden.

Sollte ein Kandidat, der für eine Prüfungssitzung angemeldet ist, am Tag der Prüfung nicht erscheinen und seine Abwesenheit nicht vor der Sitzung mitteilen, muss er eine neue Anmeldung einreichen, um an einer späteren Sitzung teilnehmen zu können.

Die Prüfungsanmeldungen müssen bis zu dem Datum und der Uhrzeit eingehen, die in der nachstehenden pdf-Datei "Prüfungskalender 2024" angegeben sind.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.12.2025 11:07

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