Beschreibung
Im Laufe des Schuljahres können die Leitungsorgane der gleichwertigen Vorschulen eine zusätzliche Finanzierung für unvorhergesehene, belegte und begründete Ausgaben beantragen, die sich aus unvorhersehbaren Tatsachen und Ereignissen ergeben, so dass sie den regulären Ablauf des Unterrichtsbetriebs der gleichwertigen Vorschulen nicht ermöglichen. Ausgaben, die von der zuständigen Vorschulbehörde auf ihre Förderfähigkeit hin geprüft werden.
Beschränkungen
Schuljahr, auf das sich die getätigten Ausgaben beziehen; die Erklärung ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Vorfall einzureichen