Beschreibung
Der Provinzialrat erkennt Produktmarken an, die von strategischer Bedeutung sind oder für die eine erhebliche Verbreitung zu erwarten ist. Insbesondere kann der Provinzialrat folgende Marken anerkennen a) Provinz- oder Unterprovinzmarken, die Hotel- oder Nicht-Hotel-Betriebe im Provinzgebiet in einer Anzahl zusammenfassen, die geeignet ist, die spezifische Art des Angebots zu repräsentieren; b) überregionale oder internationale Marken, die Hotel- oder Nicht-Hotel-Betreiber im Provinzgebiet mit Betreibern aus benachbarten Tourismusgebieten oder mit ähnlichen Merkmalen zusammenfassen und die eine Gesamtzahl von Hotel- oder Nicht-Hotel-Betrieben im Provinzgebiet umfassen, die nicht unter der in den Durchführungsbestimmungen (DPP 28-149/Leg. - 2003). Der Provinzialrat widerruft die Anerkennung des Gütezeichens in folgenden Fällen: a) Nichteinhaltung der Mindestanzahl der angeschlossenen Beherbergungsbetriebe in der Provinz während mehr als zwölf aufeinander folgenden Monaten; b) Umgestaltung oder Änderung des Gütezeichens und der dazugehörigen Spezifikationen ohne vorherige Anerkennung durch den Provinzialrat; c) Nichtausschluss von Beherbergungsbetrieben, die die Voraussetzungen für den Anschluss nicht mehr erfüllen; d) Nichtvergabe des Gütezeichens oder ungerechtfertigter Ausschluss von Beherbergungsbetrieben, die die Voraussetzungen für den Anschluss erfüllen.