Beschreibung
Die Maßnahmen zur Förderung des Unternehmenswachstums, der ökologischen Wende sowie von Forschung und Innovation werden im Rahmen des „Protokolls zur Entwicklung des Trentino“ und des ersten Zusatzabkommens zwischen der Autonomen Provinz Trient, der Cassa del Trentino S.p.A., den Banken und den Kreditgarantiegemeinschaften umgesetzt.
Unternehmen, die bei den teilnehmenden Banken Finanzierungslinien (Wachstumslinie, Grüne Linie oder Forschungs- und Innovationslinie) in Anspruch nehmen, erhalten von der Provinz einen Zuschuss, der darauf abzielt, die Finanzierungskosten zu senken.
Arten von Finanzierungslinien
- LINEA CRESCITA: Finanzierung für Projekte, die noch nicht finanziert und/oder begonnen wurden (für die also keine Ausgabenbelege vorliegen, die vor dem Datum des Finanzierungsantrags datieren) und die eine Vergrößerung des Unternehmensumfangs zum Ziel haben: Unternehmens- und/oder Unternehmenszweigkäufe, auch im Rahmen von Generationswechseln, Erwerb von Aktien oder Anteilen zur Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung, Buy-outs und Fusionen durch Eingliederung. Weitere Einzelheiten finden Sie inAnhang 1.A des Ersten Zusatzvertrags.
- GREEN-LINIE: Finanzierung von Investitionsvorhaben für den ökologischen Wandel, den Umweltschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Energieeffizienz gemäß dem Landesgesetz 6/2023, die noch nicht finanziert und/oder begonnen wurden (für die also keine Ausgabenbelege vorliegen, die vor dem Datum des Finanzierungsantrags datieren). Weitere Einzelheiten finden Sie inAnhang 1.B des Ersten Zusatzvertrags.
- FÖRDERLINIE FORSCHUNG UND INNOVATION: Förderung von Investitionsvorhaben in den Bereichen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie technologische, prozessbezogene und organisatorische Innovation gemäß Landesgesetz 6/2023, die noch nicht finanziert und/oder begonnen wurden (für die daher keine Ausgabenbelege vorliegen, die vor dem Datum des Förderantrags datieren). Weitere Einzelheiten finden Sie inAnhang 1.C des Ersten Zusatzvertrags zum Protokoll.
Wichtigste Merkmale der Förderlinien (Förderlinie „Wachstum“, Förderlinie „Grün“ und Förderlinie „Forschung und Innovation“)
- LAUFZEIT: mindestens 5 – höchstens 9 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfreie Zeit
- ZINSFREIER ZEITRAUM: 1 Jahr
- TILGUNGSZEITRAUM: mindestens 4 – höchstens 8 Jahre zu einem jährlichen Zinssatz:
i)variabel, nicht höher als der 6-Monats-Euribor zuzüglich eines Aufschlags von maximal 200 Basispunkten bei Laufzeiten von 5 Jahren und maximal 250 Basispunkten bei längeren Laufzeiten oder ii) fest, der den IRS mit einer Laufzeit entsprechend der Laufzeit des Darlehens nicht übersteigt, zuzüglich eines Aufschlags von maximal 200 Basispunkten bei Laufzeiten von 5 Jahren und maximal 250 Basispunkten bei längeren Laufzeiten - CONFIDI-BÜRGSCHAFT
Die dem Protokoll „Sviluppo Trentino“ angeschlossenen Einrichtungen
Die dem Protokoll, ergänzt durch den Ersten Zusatzvertrag, angeschlossenen Einrichtungen, bei denen die drei Finanzierungslinien in Anspruch genommen werden können, sind derzeit:
- Cassa Centrale Banca ( Banca per il Trentino Alto Adige, Cassa Rurale Alta Valsugana, Cassa Rurale Alto Garda – Rovereto, Cassa Rurale di Ledro, Cassa Rurale Vallagarina, Cassa Rurale Valsugana e Tesino, Cassa Rurale Val di Fiemme, Cassa Rurale Val di Non – Rotaliana e Giovo, Cassa Rurale Val di Sole, FPB Cassa di Fassa Primiero e Belluno, La Cassa Rurale Adamello Giudicarie Valsabbia Paganella);
- Sparkasse;
- Volksbank;
- Raiffeisen;
- Mediocredito Trentino-Südtirol.
Dem „Protokoll zur Entwicklung des Trentino“ haben sich auch Cooperfidi und Confidi Trentino Imprese angeschlossen, die dazu aufgerufen sind, Bürgschaften für die von den Unternehmen im Rahmen des Protokolls in Anspruch genommenen Kreditlinien zu gewähren.
Die aktuelle Liste der teilnehmenden Institute finden Sie auf der Website der Cassa del Trentino S.p.A.
Fördermaßnahme
Der Landesbeitrag wird pauschal in Höhe von1,50 % festgelegt, berechnet auf den Wert des ursprünglich in Anspruch genommenen Betrags der aktivierten Kreditlinie.
Der Zuschuss der Provinz wird jährlichausgezahlt, sofern der Begünstigte die Zinsrate beglichen hat und nachVorlage geeigneter Unterlagen. SiehePunkt 16.2 der Bekanntmachung.
Die Provinzzuschüsse werden imRahmen der De-minimis-Regelunggemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.
Beschränkungen
Verpflichtungen
Der Bezug des Zuschusses ist mit denin Art. 14 der Ausschreibung vorgesehenen Verpflichtungen verbunden.