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Entwicklungsprotokoll Trentino

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Maßnahmen zur Förderung von Wachstum, ökologischem Wandel sowie Forschung und Innovation in Unternehmen: Finanzierungslinien, die durch Zuschüsse der Provinz zur Senkung der Kreditkosten unterstützt werden.

© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Am 25. Mai 2026 wurde vom Landesrat der erste Nachtrag zum Protokoll zur Entwicklung des Trentino verabschiedet, der dessen Laufzeit verlängert und Neuerungen hinsichtlich der in Anspruch nehmbaren Förderlinien einführt. Abdem 30. Juni 2026, 12:00 Uhr , können Anträge auch im Rahmen der neuen Förderlinie „Forschung und Innovation“ gestellt werden.

Beschreibung

Die Maßnahmen zur Förderung des Unternehmenswachstums, der ökologischen Wende sowie von Forschung und Innovation werden im Rahmen des „Protokolls zur Entwicklung des Trentino“ und des ersten Zusatzabkommens zwischen der Autonomen Provinz Trient, der Cassa del Trentino S.p.A., den Banken und den Kreditgarantiegemeinschaften umgesetzt. 

Unternehmen, die bei den teilnehmenden Banken Finanzierungslinien (Wachstumslinie, Grüne Linie oder Forschungs- und Innovationslinie) in Anspruch nehmen, erhalten von der Provinz einen Zuschuss zur Senkung der Finanzierungskosten.
   

Arten von Finanzierungslinien
  • LINEA CRESCITA: Finanzierung für Projekte, die noch nicht finanziert und/oder begonnen wurden (für die also keine Ausgabenbelege vorliegen, die vor dem Datum des Finanzierungsantrags datieren) und die eine Vergrößerung des Unternehmensumfangs betreffen: Unternehmens- und/oder Unternehmenszweigkäufe, auch im Rahmen von Generationswechseln, den Erwerb von Aktien oder Anteilen zur Erlangung einer Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung, Buy-out-Transaktionen und Fusionen durch Eingliederung. Weitere Einzelheiten finden Sie inAnhang 1.A des Ersten Zusatzvertrags. 
  • LINIE GREEN: Finanzierung von Investitionsvorhaben für den ökologischen Wandel, den Umweltschutz, die Kreislaufwirtschaft und die Energieeffizienz gemäß dem Landesgesetz 6/2023, die noch nicht finanziert und/oder begonnen wurden (für die also keine Ausgabenbelege vorliegen, die vor dem Datum des Finanzierungsantrags datieren). Weitere Einzelheiten finden Sie inAnhang 1.B des Ersten Zusatzvertrags.
  • FÖRDERLINIE FORSCHUNG UND INNOVATION: Förderung von Investitionsvorhaben in den Bereichen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie technologische, prozessbezogene und organisatorische Innovation gemäß Landesgesetz 6/2023, die noch nicht finanziert und/oder begonnen wurden (für die daher keine Ausgabenbelege vorliegen, die vor dem Datum des Förderantrags datieren). Weitere Einzelheiten finden Sie inAnhang 1.C des Ersten Zusatzakts zum Protokoll.

Hauptmerkmale der Förderlinien (Förderlinie „Wachstum“, Förderlinie „Grün“ und Förderlinie „Forschung und Innovation“)

  • LAUFZEIT: mindestens 5 – höchstens 9 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfreie Zeit
  • ZINSFREIER ZEITRAUM: 1 Jahr 
  • TILGUNGSZEITRAUM: mindestens 4 – höchstens 8 Jahre zu einem jährlichen Zinssatz:
    i)variabel, nicht höher als der 6-Monats-Euribor zuzüglich eines Spreads von maximal 200 Basispunkten bei Laufzeiten von 5 Jahren und von maximal 250 Basispunkten bei längeren Laufzeiten oder ii) fest, nicht höher als der IRS mit einer Laufzeit entsprechend der Laufzeit des Darlehens, zuzüglich eines Aufschlags von maximal 200 Basispunkten bei einer Laufzeit von 5 Jahren und maximal 250 Basispunkten bei längeren Laufzeiten
  • CONFIDI-BÜRGSCHAFT
       
Die dem Protokoll „Sviluppo Trentino“ angeschlossenen Einrichtungen

Die dem Protokoll, ergänzt durch den Ersten Zusatzvertrag, angeschlossenen Einrichtungen, bei denen die drei Finanzierungslinien in Anspruch genommen werden können, sind derzeit:

  • Cassa Centrale Banca ( Banca per il Trentino Alto Adige, Cassa Rurale Alta Valsugana, Cassa Rurale Alto Garda – Rovereto, Cassa Rurale di Ledro, Cassa Rurale Vallagarina, Cassa Rurale Valsugana e Tesino, Cassa Rurale Val di Fiemme, Cassa Rurale Val di Non – Rotaliana e Giovo, Cassa Rurale Val di Sole, FPB Cassa di Fassa Primiero e Belluno, La Cassa Rurale Adamello Giudicarie Valsabbia Paganella); 
  • Sparkasse;
  • Volksbank;
  • Raiffeisen;
  • Mediocredito Trentino-Südtirol.

Dem Entwicklungsprotokoll für das Trentino haben sich auch Cooperfidi und Confidi Trentino Imprese angeschlossen, die dazu aufgerufen sind, Bürgschaften für die von den Unternehmen im Rahmen des Protokolls in Anspruch genommenen Finanzierungslinien zu gewähren.

Die aktuelle Liste der teilnehmenden Institute finden Sie auf der Website der Cassa del Trentino S.p.A.   
   

Fördermaßnahme

Der Landesbeitrag wird pauschal in Höhe von1,50 % festgelegt, berechnet auf den Wert des ursprünglich in Anspruch genommenen Betrags der aktivierten Kreditlinie.

Der Landesbeitrag wird jährlichausgezahlt, sofern der Begünstigte die Zinsrate beglichen hat und nachVorlage geeigneter Unterlagen. SiehePunkt 16.2 der Ausschreibung.

Attenzione!

Der Landeszuschuss wird für einen Kreditbetrag von mindestens 50.000,00 Euro und höchstens 500.000,00 Euro festgesetzt, unbeschadet der Möglichkeit für Unternehmen, Kreditlinien zu beantragen, und für Banken, diese zu gewähren, deren Beträge unter oder über den im Entwicklungsprotokoll des Trentino festgelegten Bedingungen liegen.

Die Landeszuschüsse werden imRahmen der De-minimis-Regelunggemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.

    

Beschränkungen

Verpflichtungen

Der Bezug des Zuschusses ist mit denin Art. 14 der Bekanntmachung vorgesehenen Verpflichtungen verbunden.

Attenzione!

Bei Verstößen gegen eine dieser Verpflichtungen wird die Provinz den gewährten Zuschuss entziehen oder kürzen. Beachten Sie die Bestimmungenin Art. 17 der Bekanntmachung.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere sowie große Unternehmen (sofern es sich um Mid-Cap-Unternehmen handelt), die für eine Förderung durch den Zentralen Garantiefonds in Frage kommen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung:

i) im Handelsregister eingetragen und aktiv sind und über eine operative Einheit verfügen, in der das Vorhaben durchgeführt wird, die im Gebiet der Autonomen Provinz Trient tätig ist und ordnungsgemäß mit einem ATECO-Code gemäßAnhang 3 des Protokolls („Liste der ATECO-Codes“) registriert ist

ii) die Anforderungen gemäßArtikel 6 „Begünstigte“ der Ausschreibung 

iii) Projekte im Bereich der Unternehmensvergrößerung, der grünen Wende oder der Forschung und Innovation im Sinne der Anhänge des Ersten Zusatzvertrags vorweisen, die noch nicht finanziert und/oder in Angriff genommen wurden (für die es also KEINE Ausgabenbelege gibt, die vor dem Datum des Finanzierungsantrags datieren).

So geht es

Ab dem 30. Juni 2026, 12:00 Uhr, können auch Anträge für die neue Förderlinie „Forschung und Innovation“ eingereicht werden.

Anträge füralle im Protokoll vorgesehenen Förderlinien können bis zum 30. Juli 2027 eingereicht werden.

Jedes Unternehmen kann – über die von der Provinz bereitgestellte IT-Plattform, die über diese Serviceseite erreichbar ist – nur einen einzigen Antrag auf Gewährung einer Förderung (Förderlinie „Wachstum“/Förderlinie „Green“/Förderlinie „Forschung und Innovation“) einreichen, die durch den Beitrag der Provinz unterstützt wird.

Für die Einreichung des Antrags ist der Besitz des öffentlichen digitalen IdentitätssystemsSPID erforderlich.

KONTAKT UND HILFE

Für Unterstützung für Unternehmen beim Online-Verfahren oder bei rechtlichen Fragen können Sie die gebührenfreie Rufnummer 800.196.977von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr anrufen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Einreichung des Antrags auf der Plattform ist noch nicht alles, was das Unternehmen tun muss, um die Bewilligung der Finanzierungslinie zu erhalten: Die Rechtsvorschriften, die die Beziehungen zwischen Banken, Kreditgarantiegemeinschaften und Unternehmen regeln, verlangen die Einreichung bestimmter Unterlagen, die vom Unternehmen angefordert werden.

Attenzione!

Die Formulare werden derzeit aktualisiert.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Zuschuss der Provinz wird von der zuständigen Provinzbehörde (Provinzagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten – APIAE) innerhalb von 90 Tagen nach Auszahlung des Darlehens durch die Bank gewährt. SieheArtikel 18 der Bekanntmachung.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

falls fällig

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Approvazione dello schema di Protocollo d'intesa tra Provincia autonoma di Trento, Cassa del Trentino S.p.A., Banche e Confidi per promuovere la crescita e la transizione green delle imprese trentine ('Protocollo Sviluppo Trentino'), nonché approvazione dell'Avviso per la concessione dei contributi di cui all'art. 17 della l.p. n. 6/2023.

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Protocollo d''intesa tra Provincia autonoma di Trento, Cassa del Trentino S.p.A., Banche e Confidi per promuovere la crescita e la transizione green delle imprese trentine e relativo Avviso per la concessione dei contributi di cui all''art. 17 della l.p. n. 6/2023 ("Protocollo Sviluppo Trentino") di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 805 di data 6 giugno 2025. Proroga dei termini per la presentazione delle domande ed approvazione Primo Atto Aggiuntivo al Protocollo Sviluppo Trentino e nuovo Avviso.

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Begleitdokumente

Informativa privacy per Protocollo Sviluppo Trentino (APIAE ed enti aderenti al protocollo)

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